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Nachhilfe endete in der Badewanne: Verurteilt

Eine fragwürdige Form von Nachhilfe erteilte ein 58-jähriger Wiener Gymnasialprofessor für Latein und Geschichte der Tochter eines langjährigen Freundes.

Zunächst verabredete er sich mit der 17-Jährigen mehrmals im FKK-Bereich der Donauinsel, wo er sie nicht nur Cicero und Sallust übersetzen ließ, sondern auch eingehend den weiblichen Orgasmus und Intimrasuren besprach. Am Ende landete er mit dem Mädchen in der Badewanne und am Mittwoch in Folge dessen vor Gericht.

Der Lehrer wurde im Wiener Straflandesgericht wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Staatsanwalt Gerd Hermann meldete umgehend Berufung gegen die Strafhöhe sowie Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts an, das von einem an sich möglichen Ausspruch eines Tätigkeitsverbots für den Mittelschulprofessor Abstand nahm. Verteidiger Marcus Januschke legte ebenfalls Rechtsmittel ein, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der Lehrer und das Mädchen hatten seiner Darstellung zufolge zwei Stunden in der Wanne in seinem Eigenheim verbracht und an ihren mangelnden Lateinkenntnissen “gearbeitet” (“Ein jeder hatte ein Buch in der Hand. Mehr braucht man nicht”). Im Anschluss legte er sich mit ihr “zum Auskühlen” hin.

“Da ist es dann passiert”, schilderte der Angeklagte. Er habe sich von der Schülerin befriedigen lassen, weil sie dies – so zumindest seine Behauptung – “ausprobieren wollte”. “Sie hat einen Freund gehabt”, meinte der Pädagoge. Natürlich sei ihm das alles im Nachhinein unangenehm, “aber zutiefst bereue ich es eigentlich nicht”.

Die 17-Jährige hätte sich auf Wunsch ihres Vaters, eines hochrangigen Juristen, mit seinem Freund ausschließlich auf ihren Latein-Nachzipf vorbereiten sollen. “Ich wollt’s eigentlich nicht tun. Ich gebe eigentlich keine Nachhilfe. Ich wollt’ mir die Ferien nicht versauen”, erklärte dazu der Lateinprofessor. Aus jahrzehntelanger Verbundenheit mit der Familie habe er schließlich doch zugesagt, sich aber ausbedungen, mit dem Mädchen auf der Donauinsel zu pauken: “Ich möcht’ mir nicht den Sommer verderben. Ich will auch schwimmen gehen. Ich muss das, für meinen Rücken.”

Das Mädchen habe es am FKK-Gelände “cool” gefunden, behauptete der Pädagoge. Weil es jedoch am 4. August regnete, habe er die Nachhilfestunden zu sich nach Hause verlegt. Auf die Frage, weshalb diese in der Badewanne stattfanden, erwiderte der 58-Jährige: “Sie ist völlig durchnässt angekommen.” Weil zwischen ihnen immer “viel Schmäh gelaufen” sei, habe er sich mit der Schülerin in die Wanne gesetzt: “Sie hat sogar den Badezusatz ausgesucht.”

Die 17-Jährige wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen. Aus ihrer Befragung dürfte klar hervorgekommen sein, dass sie im Freund ihres Vaters primär eine Autoritätsperson sah, zumal ihr der Vater eingeschärft hatte: “Du musst bei der Nachprüfung durchkommen! Du musst machen, was er sagt!”

Für Richter Roland Weber war am Ende des Beweisverfahrens klar, dass ein “Abhängigkeitsverhältnis” gegeben war. “Sie haben offensichtlich gemerkt, dass sie ein bisserl schüchtern ist. Sie haben das sehr wohl ausgenützt”, bemerkte Weber in der Urteilsbegründung in Richtung des Pädagogen.

Dieser war nach Bekanntwerden des Vorfalls vom Stadtschuldrat suspendiert worden. Ob er je wieder an seine Schule zurückkehren wird, entscheidet sich nach Vorliegen der rechtskräftigen strafrechtlichen Entscheidung. Die 17-Jährige, die an einer anderen Schule unterrichtet wird und deren Vater in der gegenständlichen Causa Anzeige erstattet hatte, hat ihre Nachprüfung in Latein übrigens bestanden.

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