Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat Ihren Ursprung in einer EU-Richtlinie mit welcher die Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen erweitertet wurden. Die EU Kommission hat sich im Rahmen des EU-Green-Deals auch dazu verpflichtet die nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht von Unternehmen zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass diese den Vorgaben an eine „moderne, ressourcenschonende und wettbewerbsfähige Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen“ entspricht.
Anhand dieses Anspruches wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt.
Betroffene Unternehmen und daraus folgende Pflichten
Hiervon direkt betroffen sind alle kapitalmarktorientierten (an Börsen notierte) Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sowie große Unternehmen. Ein großes Unternehmen liegt vor, wenn zwei der nachfolgenden drei Kriterien überschritten werden
- Bilanzsumme > 20 Mio
- Umsatz > 40 Mio
- Ø 250 Mitarbeiter oder mehr
Wenn das der Fall ist, muss das Unternehmen, sollte es nicht bereits Nachhaltigkeitsberichte aufgrund einer anderen Regelung erstellen müssen, ab dem Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Dieser muss ua Informationen zu Klima und Umweltfaktoren, zu sozialen Auswirkungen und deren Verantwortlichkeit iZm der Lieferkette enthalten. Dies betriff jedoch nicht nur das berichterstattende Unternehmen, sondern auch die gesamte Lieferkette.
Damit die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der ganzen EU im Einklang erfolgt und eine Vergleichbarkeit gegeben ist, hat die Kommission europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erlassen.
Auswirkung auf KMU
Aufgrund der ESRS wird ein Betrieb auch auf seine Lieferanten zugehen müssen und diese um zeitnahe Bereitstellung der Daten iZm der Nachhaltigkeitsberichterstattung bitten. Dieser Umstand kann dazu führen, dass auch kleinste Unternehmen aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen mit größeren Unternehmen ihr geschäftliches Umfeld auf seine Nachhaltigkeit evaluieren müssen, um entsprechende Daten liefern zu können.
Aus diesem Grund kann bei zukünftigen Auftragsvergaben durch Unternehmen, welche eine Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, bereits in der Ausschreibung verlangt werden, dass die anbietenden Unternehmen die Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mitliefern oder zeitnahe nachreichen.
Kurz zusammengefasst
Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet kapitalmarktorientierte oder große Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 einen neuen Bericht, welcher veröffentlicht werden muss, zu erstellen. Auch KMU Unternehmen werden aufgrund der Einbeziehung der Lieferkette damit rechnen müssen, dass diverse Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Lieferanten abgefragt werden.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass bereits jetzt analysiert wird, inwieweit man als Unternehmen betroffen ist (Analyse der Kunden/Lieferanten). Zudem sollten bereits Informationen iZm der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhoben werden, damit im Falle der Befragung durch einen Geschäftspartner die entsprechenden Informationen vorhanden sind.
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