Nachbarn als pädophil bezeichnet – Prozess

Von Seff Dünser/NEUE
Der Kläger behauptet, seine Nachbarin habe am 25. Jänner öffentlich vor Zeugen zu ihm gesagt, er sei zu blöd zum Sprechen, ein Arschloch und sogar ein pädophiles Arschloch. Mit seiner Unterlassungsklage will er erreichen, dass der Beklagten derartige Ehrenbeleidigungen gerichtlich verboten werden.
„Wenn Sie das vor zumindest einem Zeugen gesagt haben, werden Sie verurteilt, denn das dürfen Sie nicht sagen“, sagte die Richterin in der ersten Verhandlung im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch zur Beklagten. Außer, der beklagten Partei gelinge der Wahrheitsbeweis dafür, dass der Kläger tatsächlich pädophil sei, merkte der Klagsvertreter mit spöttischem Unterton an. Die Beklagte bestreitet die ihr vorgeworfenen Äußerungen.
Einigung empfohlen
Die Zivilrichterin empfahl den Streitparteien aus dem Bezirk Feldkirch in der vorbereitenden Tagsatzung, das Gerichtsverfahren mit einer gütlichen Einigung zu beenden und sich einer Mediation zur Bereinigung der nachbarschaftlichen Streitigkeiten zu unterziehen. Denn ein Gerichtsurteil, wie immer es auch ausfalle, werde die bestehenden Probleme nicht lösen, sondern wohl eher verstärken. „Emotional und finanziell fahren Sie günstiger, wenn Sie sich sofort einigen“, sagte die Richterin zum Kläger und zur Beklagten. „Denn Sie werden wohl auch in Zukunft nebeneinander wohnen.“
Vier Zeugen
Zu einem Vergleich waren der Kläger und die Beklagte zu Beginn des Zivilprozesses trotzdem noch nicht bereit. Die beteiligten Anwälte wollen aber in den nächsten Wochen über eine mögliche Kompromisslösung verhandeln. Sie werden der Richterin dann Bescheid geben, ob der Prozess weitergeführt werden muss oder ohne Urteil beendet werden kann. Sollte weiterhin prozessiert werden, würden vier Zeugen befragt werden, ob sie die strittigen beleidigenden Äußerungen gehört haben. Dazu zählen zwei Beamte der Polizei, die wieder einmal herbeigerufen worden war. Die Nachbarn zeigen einander nach eigenen Angaben des Öfteren gegenseitig an. Dabei geht es zumeist um Probleme beim Parken auf der gemeinsamen Zufahrtsstraße und ums Filmen von nachbarschaftlichen Aktivitäten.
Innerlich verletzt
Zur Klagsführung habe er sich entschlossen, weil im nachbarschaftlichen Zusammenleben viel passiert sei und er und seine Lebensgefährtin durch die Nachbarn innerlich verletzt worden seien, erklärte der Kläger vor Gericht. „Aber das beruht auf Gegenseitigkeit“, erwiderte die beklagte Nachbarin.
(red.)
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