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Nach Verstößen: Gantner mahnt Gastronomen

Gantner: „Wer Auflagen nicht einhält, gefährdet Vorarlberger Öffnung“
Gantner: „Wer Auflagen nicht einhält, gefährdet Vorarlberger Öffnung“
Gastro-Betriebe werden von Land und Wirtschaftskammer nochmals informiert.

Für die Gastronomie gelten in Vorarlberg derzeit strenge Auflagen für Betriebe und auch für Gäste. Vom Gros der Unternehmen werden diese Regeln eingehalten, allerdings nicht von allen.

Mit der Wirtschaftskammer sollen die Betriebe nochmals über die Bestimmungen informiert werden, kündigt Landesrat Gantner an.

Mehrere Beschwerden

Wie die Bezirkshauptmannschaften melden, hält sich die Mehrheit der heimischen Gastro-Betriebe im Großen und Ganzen gut an die Maßnahmen. Da und dort gebe es allerdings Berichte und Beschwerden, dass die Vorgaben zu wenig beachtet würden bzw. die Schutzvorschriften nicht im Detail bekannt sind.

Teils gravierende Verstöße

Vereinzelt sind auch gravierende Verstöße festgestellt worden, die das Einschreiten der Polizei erforderlich gemacht haben – konkret in Lokalen in Koblach und Damüls. Von Betreiberseite musste der Betrieb in weiterer Folge eingestellt werden.

Gantner kündigt jedenfalls weitere Kontrollen im Gastronomiebereich an: „Die Polizei wird ihre Kontrolltätigkeit fortsetzen und dort, wo es nötig erscheint, auch intensivieren“. Auch für Verabreichungsplätze im Außenbereich gebe es klare Regeln, erinnert Gantner.

Auswirkungen noch ungewiss

Ob und wie sich die bisherigen Öffnungsschritte auf die Inzidenz im Land auswirken, lässt sich wohl erst in den nächsten Tagen erkennen. „Für eine Bilanz ist es nach einer Woche zu früh“, betont der Landesrat.

Seit 15. März ist Vorarlberg Modellregion für COVID-Lockerungen im Bereich der Gastronomie sowie der Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Es gelten allerdings strenge Auflagen. Auf drei Bereichen liegt laut Gantner ein verstärktes Augenmerk:

  • Einlasskontrolle durchführen: Unverzüglich beim Betreten ist von Betreiberseite zu prüfen, ob die Gäste über aktuelle Antigen- oder PCR-Testbestätigungen verfügen. Tische bzw. Verabreichungsplätze sind den Gästen durch den Betreiber zuzuweisen. Parallel ist die Zusammensetzung der Besuchergruppen zu erfragen und es müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden (Datum / Uhrzeit / Vor- und Nachname / zumindest eine Telefonnummer bzw. Mailadresse pro Haushalt).
  • Bei der Einrichtung der Verabreichungsplätze bzw. Anordnung der Tische ist zwischen den Besuchergruppen mindestens ein Abstand von zwei Metern sicherzustellen.
  • Derzeit ist laut Schutzmaßnahmenverordnung keine Selbstbedienung gestattet. Dies gilt auch für Restaurants, bei denen das Essen vorbereitet übergeben wird und der Kunde dieses an einer Ausgabestelle abholt. Ausschließlich Personal darf Getränke und Speisen an die zugewiesenen Plätze bringen.

(red)

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