Nach Traktorunfall in Balderschwang: Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung

Da der Traktorfahrer erst 13 Jahre alt war, muss geprüft werden, ob das Fahrzeug auf einem öffentlichen oder privaten Weg unterwegs gewesen ist. Minderjährige dürfen Traktoren nur auf Privatgrundstücken fahren. Auf rechtlich-öffentlichem Grund muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein. Das ist in Deutschland ähnlich geregelt wie in Österreich.
Unter Schock
Ein zehn Jahre alter Bub und ein 13 Jahre altes Mädchen waren am Samstagabend während der Fahrt in Balderschwang aus einem Transportcontainer an der Traktorfront gefallen und überrollt worden. Sie starben noch an der Unfallstelle. Der Traktorfahrer und eine Zwölfjährige, die ebenfalls in dem Container saß und bei dem Unfall leicht verletzt wurde, standen unter Schock.
"Seelisch geht es allen Beteiligten sehr schlecht", sagte Bürgermeister Konrad Kienle am Dienstag. Die beiden überlebenden Kinder sowie die Familien der Opfer und einige Einsatzkräfte werden von einem Kriseninterventionsteam betreut. Kommende Woche soll es einen Trauergottesdienst in der Gemeinde stattfinden. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.
(APA)
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