Nach Tod von Heim-Bewohner: Sachverständiger sieht keine Pflegemängel
Landesrätin Katharina Wiesflecker informiert, dass die eingeleitete Untersuchung durch eine Amtssachverständige keine pflegefachlichen Mängel aufzeigen konnte.
Schnelle Reaktion auf Vorwürfe
Die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit Wundliegen und Gewichtsverlust eines älteren männlichen Bewohners erhoben wurden, hätten sich nach einer umfassenden Prüfung nicht bestätigt, heißt es in einer Aussendung des Landes. Die Amtssachverständige konnte nach der Durchsicht der Unterlagen und persönlichen Gesprächen im Heim feststellen, dass weder die Dekubitus (das Wundliegen) noch die Kachexie (Gewichtsverluhst) durch Fehler in der Pflege verursacht wurden.
Vorgeschichte des Patienten wichtig
Die Sachverständige betonte, dass die gesundheitlichen Probleme des Bewohners nicht isoliert von seiner Vorgeschichte seit Juli 2021 betrachtet werden dürfen. Der Patient sei bereits in einem stark geschwächten Gesundheitszustand in das Heim eingezogen. Schwierigkeiten in der Pflege und Betreuung entstanden auch durch das herausfordernde Verhalten des Bewohners, welches die pflegerische Versorgung sowie die Nahrungsaufnahme erschwerte.
Informationsdefizite
Trotz der bestätigten pflegefachlichen Sorgfalt wurden Defizite in der Kommunikation mit den Angehörigen des Bewohners festgestellt. Diese waren über die tatsächlich erfolgten Pflegemaßnahmen nicht umfassend informiert worden. Strukturelle Probleme, wie eine angespannte Personalsituation, wurden ebenfalls identifiziert, jedoch ohne Einfluss auf die Pflegequalität.
(VOL.AT)
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