Nach Störfall im Klärwerk Hergatz: Badeverbot in der Leiblach aufgehoben

Daneben bestätigten auch die jüngsten Befunde des Umweltinstitutes Vorarlberg, dass sich der biologische Reinigungsprozess weitgehend stabilisiert habe, teilte das Land am Dienstag mit. In den vergangenen Tagen durchgeführten Untersuchungen durch das Umweltinstitut werden damit wieder eingestellt, hieß es.
Unzureichend gereinigte Abwässer in Leiblach gelangt
Zu dem schweren Störfall in der Kläranlage war es Ende Juni gekommen. Die biologische Reinigungsstufe der Anlage des Abwasserverbands Oberes Leiblachtal nahe der Vorarlberger Grenze kam dadurch fast vollständig zum Erliegen. Über mehrere Tage waren dadurch auf deutscher Seite nur unzureichend gereinigte Abwässer in die Leiblach gelangt.
Befürchtetes Fischsterben ausgeblieben
Das Umweltinstitut entnahm, analysierte und domumentierte daraufhin laufend Wasserproben aus der Leiblach sowie den im Mündungsbereich angrenzenden Badestellen am Vorarlberger Bodenseeufer. Anfänglich hätten die Ergebnisse stark erhöhte Stickstoff- und Phosphorgehalte aufgewiesen. Ein zunächst befürchtetes Fischsterben auf Vorarlberger Seite blieb aus.
Wasser zum Baden vorübergehend nicht geeignet
Bei den Hygieneparametern hingegen wäre zumindest einmal eine massive Keimbelastung festgestellt worden. Zum Baden war das Wasser damit nicht mehr geeignet.
Wasserqualität wird kontinuierlich geprüft
Am Seeufer auf Vorarlberger Seite befinden sich in Leiblach-Nähe beliebte Badeorte wie die Liegewiese Hörbranz, das Schwarzbad sowie das Strandbad Lochau. Weil es sich um öffentliche Badestellen handelt, werden sie während der Sommermonate kontinuierlich überprüft werden. Aus Routine. Zu keinem Zeitpunkt hätten die hygienischen Befunde eine Grenzüberschreitung gezeigt, eine Beeinträchtigung der Wasserqualität war damit nie gegeben.
Leichlach: kein offizielles Badegewässer
Die Leiblach selbst ist zwar kein offizielles Badegewässer, wird jedoch gerne als solches genutzt. Das Land betont: “Festzuhalten ist, dass auch eine voll funktionstüchtige kommunale Kläranlage nicht der Entfernung von Keimen dient. Unterhalb von Kläranlageneinleitungen können daher erhöhte Keimbelastungen nicht ausgeschlossen werden.” Insbesondere nach Regenschauern komme es zu Ausschwemmungen aus der Fläche. Auch könnten Regenentlastungen aus der Kanalisation und Abwasserreinigungsanlagen anspringen – Ereignisse, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Badequalität führen können. (red)