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Nach Schlägerei verurteilt, dann aber doch freigesprochen

Unsicherheiten bei der Täterbeschreibung
Unsicherheiten bei der Täterbeschreibung ©VOL.AT | Unsplash
Angeklagter Jugendlicher wurde am Bezirksgericht wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Am Landesgericht erfolgte nun aber ein Freispruch.

Von Seff Dünser (NEUE)

Im Berufungsverfahren plädierte sogar der öffentliche Ankläger für einen Freispruch. Der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele sagte, es sei nicht feststellbar, wer der Täter gewesen sei. Deshalb sei der Berufung des Angeklagten Folge zu geben. Der Berufungssenat des Landesgerichts Feldkirch hob die erstinstanzliche Verurteilung auf und sprach den mit drei Vorstrafen belasteten Jugendlichen vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

In erster Instanz war der Lehrling am zuständigen Bezirksgericht noch wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 Euro (50 Tagessätze zu je vier Euro) sowie zur Bezahlung von 300 Euro Schmerzengeld an den verletzten Geschädigten verurteilt worden. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre ein halbes Jahr Gefängnis gewesen.

Mutter bekämpfte Urteil

Die Mutter des Angeklagten meldete aber gegen die bezirksgerichtliche Entscheidung volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an, mit Erfolg. Wenn es sich bei Angeklagten um Jugendliche handelt, haben auch die Erziehungsberechtigten das Recht, das Urteil zu bekämpfen.

Faustschlag

Im Strafverfahren wurde nach einer Antwort auf die Frage gesucht, wer bei einer tätlichen Auseinandersetzung mit mehreren Beteiligten bei einer Oberländer Lehrlingsparty einen Jugendlichen mit einem Faustschlag ins Gesicht leicht verletzt hat. Das Opfer versuchte, eine Schlägerei zwischen zwei Lehrlingen zu schlichten. Der Angeklagte habe sich eingemischt und zugeschlagen, hieß es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Dieser Ansicht war auch der Bezirksrichter, der einen Schuldspruch fällte. Der erstinstanzliche Richter stützte sich dabei auf jenen Belastungszeugen, der an den ursprünglichen Tätlichkeiten beteiligt gewesen sein soll und den Angeklagten als Täter identifizierte.

Zweifel

Der Berufungssenat des Landesgerichts hege aber Zweifel an den Feststellungen des Bezirksrichters, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Denn es gebe Unsicherheiten bei der Täterbeschreibung durch den Belastungszeugen. Zumal der Angeklagte zur Tatzeit offenbar anders gekleidet gewesen und nicht ausländischer Herkunft sei. Zudem würden das Alter und der beschriebene Bart nicht zum Angeklagten passen. Es könne deshalb nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Angeklagte zugeschlagen hat.

Damit bleibt ungeklärt, wer für die Körperverletzung in der Vorderlandgemeinde verantwortlich ist.

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