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Nach Prozess um Arsen-Morde: OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde ab

Nach Kremser Prozess um Arsenmorde wies OGH Nichtigkeitsbeschwerde ab
Nach Kremser Prozess um Arsenmorde wies OGH Nichtigkeitsbeschwerde ab ©APA
Beim Prozess in Krems wurde die 52-jährige Bogumila W. im Fall der so genannten Arsen-Morde schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Ihre Nichtigkeitsbeschwerde  wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgewiesen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Lebenslang für Angeklagte
Beim Prozess in NÖ
Opfer waren "einsam"
Verdächtigte leugnet alles
Morde in Wien und NÖ

Wegen Mordes an zwei Männern durch Arsenvergiftung ist im April am Landesgericht Krems eine 52-jährige polnische Pflegehelferin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun die von der Verteidigung eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen, berichteten die “NÖN” (Niederösterreichische Nachrichten).

Arsen-Morde: Angeklagte ist schuldig

Damit sei am Schuldspruch nicht mehr zu rütteln und nur mehr das Strafausmaß zu bekämpfen. Die Entscheidung über die noch ausstehende Strafberufung wird am Oberlandesgericht Wien (OLG) fallen.

Die Anklage hatte der – nicht geständigen – Frau vorgeworfen, den Wiener Herbert A. (68) und den Niederösterreicher Alois F. (61) durch mehrmalige Arsengaben getötet zu haben, um an das Vermögen der Männer zu gelangen. Sie hatte bei den Pensionisten gewohnt, ihren Angaben nach als Pflegerin bzw. Putzfrau, während beide Partner-Inserate aufgegeben hatten, in denen sie nach einer Gefährtin für ihren Lebensabend suchten.

(Red./APA)

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