Wegen Mordes an zwei Männern durch Arsenvergiftung ist im April am Landesgericht Krems eine 52-jährige polnische Pflegehelferin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun die von der Verteidigung eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen, berichteten die “NÖN” (Niederösterreichische Nachrichten).
Arsen-Morde: Angeklagte ist schuldig
Damit sei am Schuldspruch nicht mehr zu rütteln und nur mehr das Strafausmaß zu bekämpfen. Die Entscheidung über die noch ausstehende Strafberufung wird am Oberlandesgericht Wien (OLG) fallen.
Die Anklage hatte der – nicht geständigen – Frau vorgeworfen, den Wiener Herbert A. (68) und den Niederösterreicher Alois F. (61) durch mehrmalige Arsengaben getötet zu haben, um an das Vermögen der Männer zu gelangen. Sie hatte bei den Pensionisten gewohnt, ihren Angaben nach als Pflegerin bzw. Putzfrau, während beide Partner-Inserate aufgegeben hatten, in denen sie nach einer Gefährtin für ihren Lebensabend suchten.
(Red./APA)
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