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Nach Protesten aus Vorarlberg: Rupprechter verlängert Begutachtung für Gesetzespläne

Vorarlbergs Umweltlandesrat Johannes Rauch hat den Widerstand gegen das Paket von Umweltminister Rupprechter initiiert.
Vorarlbergs Umweltlandesrat Johannes Rauch hat den Widerstand gegen das Paket von Umweltminister Rupprechter initiiert. ©VN/Bernd Hofmeister
Die Proteste von Umweltgruppen und aller Grün-Umweltlandesräte aus fünf Bundesländern haben Wirkung gezeigt. Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) verlängert die Begutachtungsfrist für sein sogenanntes Deregulierungspaket, das unter vielen weiteren Punkten Änderungen für UVP-Prüfungen bringen soll, auf vier Wochen.

Das teilte eine Minister-Sprecherin am Freitagnachmittag der APA mit. Rupprechter spielt den Ball in Sachen der ursprünglich kurzen Begutachtungsfrist aber an das Bundeskanzleramt (BKA) weiter. Die kurze Frist sei von diesem vorgegeben gewesen. Rupprechter sei es nun “gelungen, das enge zeitliche Korsett zu lockern”. Denn es sei eine längere Begutachtungsfrist als nur fünf Werktage notwendig.

Vorarlbergs Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne), der den Widerstand intiiert hatte, freute sich über die Fristverlängerung und sieht die Möglichkeit, das Paket anzupassen: “”Nun geht es darum, den vorgelegten Novellen die Giftzähne zu ziehen”, sagte Rauch. “Wir werden alles daran setzen, dass es doch noch zu einer vernünftigen Reform und nicht zu einer Aushöhlung der Umweltgesetzgebung in Österreich kommt. Die Chancen dafür sind durch die Verlängerung der Begutachtungsfrist zumindest noch halbwegs gegeben.” Das Deregulierungspaket in seiner aktuellen Form ginge zu Lasten der Zivilgesellschaft und des Naturschutzes.

Kurze Frist

Die Umweltverbände und die grünen Umweltreferenten aus Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und Salzburg störten sich unter anderem an der kurzen Begutachtungsfrist von nur fünf Werktagen, die nun verlängert wird. Ob ihre Bedenken, die sie erst heute in einem Brief an den Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ), den Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Rupprechter kundtaten, ausgeräumt werden, scheint aber noch offen. Denn etwa aus Sicht des Kärntner Grün-Umweltlandesrates Rolf Holub würden durch die geplanten Änderungen beispielsweise “die Gemeinden bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgebremst werden”, wie er heute auf APA-Anfrage sagte.

“Aushöhlung der Umweltgesetzgebung”

Die Landesräte schrieben, dass sie “eine Reihe von geplanten Änderungen unter dem Deckmantel der ‘Deregulierung und Entbürokratisierung’ und eine Aushöhlung der Umweltgesetzgebung in Österreich” fürchten. Man könne und werde “einem derartigen Angriff auf Umweltschutzstandards und auf Schutzbestimmungen für Menschen vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Emissionen und Immissionen nicht unsere Zustimmung geben”. “Wir erwarten uns im Sinne einer kooperativen Vorgangsweise zwischen Bund und Ländern schlicht einen anderen Umgang, wenn es um tiefgreifende Änderungen bundesgesetzlicher Materien geht, die auch auf Länder und Gemeinden gravierende Auswirkungen haben”, schreiben die fünf Grünen Landesräte. “Schon aus diesem Grund ersuchen wir dringend, ein ordentliches Konsultationsverfahren mit ausreichender Fristsetzung für die Stellungnahme der Länder aufzusetzen und die Beschlussfassung im Ministerrat deutlich zu verschieben.”

Rupprechter: Einsparungen in Millionenhöhe

Eine von Rupprechter eingesetzte Kommission hatte mehr als 50 Bundesgesetze und fast 300 Verordnungen durchforstet. Insgesamt sollen 18 Gesetze geändert und sechs (bzw. ursprünglich sieben) Bundesgesetze aufgehoben werden, Bewilligungstatbestände entfallen, Verfahren konzentriert sowie Doppel- und Dreifachzuständigkeiten reduziert werden.

Rupprechter argumentierte stets mit Vereinfachungen und insgesamt möglichen Einsparungen von fünf Millionen Euro im Rahmen des Pakets. Neben dem UVP-Gesetz sollen das Wasserrecht, das Immissionsschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikaliengesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittelgesetz, das Futtermittelgesetz und das BFW-Gesetz geändert sowie weitere sechs Bundesgesetze aufgehoben werden. Eine ursprünglich geplante Änderung im Forstgesetz, das Schlägerungen von Kleinwäldern und die Errichtung von Zäunen in Kleinwäldern erleichtert hätte, war nach Protesten Anfang der Woche bereits verworfen worden.

(APA/Red.)

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