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Nach Massen-SMS: Fernmeldebehörde fordert Auslieferung von Strolz

Wird Strolz wegen der SMS-Causa ausgeliefert?
Wird Strolz wegen der SMS-Causa ausgeliefert? ©APA
Die Massen-SMS am Tag der Wien-Wahl der NEOS sorgt weiter für Unmut, nun geht die Causa in die nächste Runde: Das Fernmeldebüro für Wien, NÖ und das Burgenland beantragte beim Nationalrat die Aufhebung der Immunität von Bundesparteichef Matthias Strolz.
Unmut über Massen-SMS

Dies deshalb, weil die Wiener Landespartei über keine Rechtspersönlichkeit verfügt und Strolz die Partei nach außen vertritt, wie aus dem vorliegenden Schreiben hervorgeht.

“Heute ist Wahltag in Wien! Nütze deine Stimme und entscheide in welche Richtung Wien in Zukunft gehen soll. Beate Meinl-Reisinger”, lautete der Text der Nachricht, die am 11. Oktober auf Tausenden Handys eintrudelte. Die NEOS verteidigten die Vorgehensweise erst, räumten dann aber einen Fehler ein. Die Fernmeldebehörde leitete ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Laut Telekommunikationsgesetz drohen für die Versendung unerwünschter Massen-SMS (über 50 Empfänger) bis zu 37.000 Euro Geldstrafe.

Der Immunitätsausschuss befasst sich kommenden Mittwoch mit der Causa.

Strafverfahren richtet sich gegen Strolz

Weil die Wiener Landespartei keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, richtet sich das Strafverfahren vorerst gegen NEOS-Bundesparteichef Strolz. Er vertritt die Partei nach außen “und ist somit deren verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Person”, schreibt das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und das Burgenland in seinem Auslieferungsantrag und bittet den Nationalrat um Aufhebung der Immunität.

Die NEOS hoffen auf die Ablehnung des Auslieferungsantrags, weil ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Klubchefs bestehe. “Wird diese Frage mit ‘ja’ beantwortet, dann gibt es keine Zustimmung des Parlaments zur behördlichen Verfolgung und das Verwaltungsstrafverfahren, das von der Fernmeldebehörde eingeleitet wurde, wird eingestellt”, so NEOS Bundesgeschäftsführer Feri Thierry.

Ob die anderen Fraktionen dies ebenso sehen, bleibt abzuwarten. Dieter Brosz von den Grünen widerspricht der Einschätzung der NEOS jedenfalls, denn maßgeblich sei die Frage, ob auch ein Zusammenhang zwischen Strafverfahren und Nationalratsmandat bestehe: “Es geht immer um den Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat, nicht mit der politischen Tätigkeit.”

(APA)

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