Einer von ihnen hatte auf seinem Facebook-Profil mit Blick auf seinen Job gescherzt, dass er dem “Club der Unheilvollen” angehöre. Da sein Profil auch für Freunde von Freunden zugänglich gewesen sei, könne dies nicht mehr als Privatsphäre gewertet werden, betonte die Anwältin des Unternehmens. Es ist das erste Mal in Frankreich, dass ein Facebook-Eintrag als Kündigungsgrund anerkannt wird.
Kürzlich waren auch zehn Schüler vorübergehend aus einer Schule verbannt worden, weil sie auf Facebook zu Protestaktionen gegen die mittlerweile verabschiedete Pensionsreform aufgerufen hatten. Sie hätten als Strafarbeit einen Vergleich europäischer Pensionssysteme aufgebrummt bekommen, berichtete die Zeitung “Liberation”.
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