Nach Klimakleberprotest: Wie steht es um die Sicherheit des Landhauses?

Immerhin konnten die Demonstranten ungehindert auf dem Vorplatz und sogar auf dem Vordach des Landhauses ihr Protestcamp errichten. Auch wenn die Mitglieder von Extinction Rebellion friedlich demonstrieren, stellt sich die Frage was wäre wenn es sich um einen militanten Protest oder gar einen gewalttätigen Angriff handelt?
Keine Details zum Sicherheitskonzept
Auf Nachfrage von VOL.AT dazu heißt es von Seiten des Landhauses: "Sicherheitsspezifische Inhalte zum Landhaus und zum Vorarlberger Landtag können aufgrund der kritischen Infrastruktur nicht detailliert beantwortet werden. Generell ist zu sagen, dass es bereits seit vielen Jahren ein Sicherheitskonzept gibt, das natürlich laufend evaluiert und angepasst wird. Insbesondere nach Vorfällen wie diesen." Bestätigt wird lediglich, dass die Sicherheit sowohl durch Personal als auch Kameraüberwachung sichergestellt werden soll.
Warum konnten die Demonstranten ungehindert auf das Vordach gelangen?
Angesprochen auf das offensichtliche Versagen des Sicherheitskonzeptes und der heiklen Situation, dass sich Demonstranten nicht nur auf dem Vorplatz, sondern ohne auf Gegenwehr zu stoßen auch auf das Vordach des Landhauses begeben konnten, heißt es von Seiten des Landes lediglich: "Das Gelände um das Landhaus ist kein abgeschlossener Bereich und nicht eingezäunt. Der Vorplatz ist ein öffentlicher Bereich und jeder/jedem zugänglich." Warum sich kein Sicherheitspersonal vor Ort befand, blieb unbeantwortet. Ebenso unbeantwortet blieb die Frage, was hätte passieren können, wenn es sich nicht um friedliche Protestierer, sondern schlimmstenfalls um einen gewaltbereiten Angriff gehandelt hätte.

Sicherheitskonzept soll Gefährdung ausschließen
Doch nicht nur das Landhaus an sich, sondern vor allem die Mitarbeiter und auch politischen Mandate müssen geschützt werden. Auch hier verweist man von Seiten des Landes auf das ständig adaptierte Sicherheitskonzept, das jegliche Gefährdung verhindern soll.
Sicherheitsmaßnahme wurden zuletzt verschärft
Nachdem bereits 2019 nach dem tödlichen Angriff auf einen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, auch im Landhaus eine Sicherheitsschleuse installiert worden ist, habe man zuletzt auch nach der Protestaktion im Landtagssitzungssaal im Dezember 2022, das Sicherheitskonzept weiter verschärft.

Dies beinhaltet sowohl personelle als auch sicherheitstechnische Maßnahmen, heißt es von Seiten des Landes. Im Übrigen werden solche Maßnahmen immer in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und externen Sicherheitsexperten getroffen.

Unterschiedliche Zuständigkeiten
Je nach Örtlichkeit gibt es im Landhaus unterschiedlichen Zuständigkeiten für die einzelnen Bereiche. So ist für die Sicherheit innerhalb des Landtagssitzungsaals der Landtag zuständig, für das Landhaus an sich das Amt der Landesregierung, während der Vorplatz als öffentlicher Platz in die Zuständigkeit der Exekutive fällt.
Polizei bestreift Vorplatz regelmäßig

Vonseiten der Landespolizeidirektion heißt es auf Nachfrage, dass der öffentlich zugängliche Vorplatz in unregelmäßigen Abständen sowohl von uniformierten als auch zivilen Beamten überwacht wird. Da der Protest am vergangenen Mittwoch um sechs Uhr begonnen hat, fiel er noch nicht unter die "Bannmeilenregelung" während einer Landtagssitzung. Deshalb wurde der Protest auch erst zu Beginn der Sitzung geräumt. Grundsätzlich sei eine Versammlung zwar spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der Behörde kund gemacht zu werden, doch auch wenn dies nicht erfolgt, wird sie normalerweise nur dann aufgelöst wenn sich gesetzwidrige Vorfälle ereignen oder die Versammlung eine den öffentlichen Charakter bedrohenden Charakter annimmt. Wenn die Versammlung nicht angemeldet worden ist, drohen den Verantwortlichen allerdings Bußgelder. Eine Bewachung des Vorplatzes rund um die Uhr sei aufgrund des öffentlichen Charakters nicht möglich und auch nicht zielführend. Wenn, wie am Mittwoch geschehen, Demonstranten das Vordach des Landhauses besteigen, fällt dies wiederum in die Zuständigkeit der Haussicherheit des Landhauses. Hier kann die Polizei lediglich unterstützend tätig werden, zum Beispiel wenn es um die Durchsetzung des Hausrechtes geht.
(VOL.AT)
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