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Nach Familiendrama: Mutter wird in Anstalt eingewiesen

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Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen jene 53 Jahre alte Oberösterreicherin zu Ende gegangen, die ihre drei Kinder jahrelang von der Außenwelt abgeschottet haben soll.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Michaela Wietrzyk folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Fall war im Februar dieses Jahres publik geworden: Die Ehe der Frau war Ende der 90er Jahre in die Brüche gegangen. Nach der Scheidung zog sich die Mutter mit ihren drei Töchtern – heute 15, 18 und 21 – in ihr Haus im Bezirk Urfahr-Umgebung zurück. Die Kinder und auch Haustiere wurden als verwahrlost beschrieben, die Töchter blieben immer wieder über längere Zeiträume dem Schulunterricht fern. Im Oktober 2005 entzog die Bezirkshauptmannschaft der Mutter schließlich die Mädchen.

Im Laufe des Verfahrens, dass seit Juli lief, zeigte die Frau in ihren Aussagen wenig Einsicht und hatte ganz eigene Ansichten von ihrem Gesundheitszustand. „Ich fühle mich nicht geisteskrank“, meinte die Oberösterreicherin, obwohl ihr Richterin Michaela Wietrzyk vorhielt, dass mehrere Ärzte sie für paranoid schizophren halten.

Man habe immer gehofft, die Mutter lasse sich auf Maßnahmen der Behörden ein, erklärte der Vater der drei Mädchen. „Ich habe mich auf Psychologen verlassen und dem ewigen auf und ab der Maßnahmen zugestimmt“, sagte der Jurist. Eine Anordnung zur Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit sei jedoch nie erfolgt. „Heute würde ich es anders machen“, erklärte der Mann.

Die Isolation durch die Mutter habe zu einer „tragischen und folgenreichen Entwicklung“ für die Mädchen geführt, meinte Staatsanwältin Carmen Riesinger. Die Älteste sei „so schwer geschädigt, dass mit einer seelischen Gesundung nicht gerechnet werden kann.“ Die Kinder seien der Frau völlig ausgeliefert gewesen und hätten „im selben seelischen Wahn“ gelebt, wie die Mutter, meinte die Anklägerin.

„Ihre geistige Erkrankung hat Sie veranlasst, ihre Töchter aus der Schule zu nehmen, wo sie altersadäquaten Umgang gehabt hätten“, erläuterte Riesinger. Gestützt auf ein Gutachten des Psychiaters Reinhard Haller forderte die Staatsanwältin die Einweisung der Betroffenen in eine Anstalt. Eine Gefährdung für Dritte sei „irgendwann in der Zukunft“ durchaus gegeben, meinte die Staatsanwältin.

Von „gravierenden Versäumnissen der Behörden“, sprach indessen der Verteidiger der Oberösterreicherin. „Die Versäumnisse Anderer werden nun auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen“. Seiner Ansicht nach seien „Unterbringungsvoraussetzungen“ nicht gegeben, meinte Blum und kündigte den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an.

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