Er versteckte sich in der Wohnung seiner Schwester und trank noch einige Bier nach. So konnte ihm eine konkrete Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt nicht nachgewiesen werden. Er selbst gibt allerdings drei große und ein kleines Bier zu. Schlussendlich konnte der Fahrer doch ausgeforscht werden.
Dem Opfer muss er vorerst 1000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Im Zivilverfahren wird außerdem noch einiges auf den Mann, dem man schon einmal wegen Alkohol den Führerschein abnahm, zukommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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