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Nach Bluttat an BH Dornbirn: Mordverdächtiger fordert Entlassung

Der in U-Haft befindliche Täter fordert seine Freilassung.
Der in U-Haft befindliche Täter fordert seine Freilassung. ©VOL.AT/Mayer
Nach tödlichem Messerangriff in BH Dornbirn: Der unter Mordverdacht stehende Türke will aus dem Gefängnis und richtet Haftbeschwerde ans Oberlandesgericht Innsbruck.
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Von Seff Dünser/NEUE

Überraschend hat der mutmaßliche Mörder auf seine Inhaftierung reagiert. Der 34-jährige Türke wehrt sich rechtlich dagegen, dass er in der Vorwoche in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Untersuchungshäftling hat seinen Verfahrenshelfer Daniel Wolff damit beauftragt, den U-Haftbeschluss des Landesgerichts Feldkirch mit einer Haftbeschwerde am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) zu bekämpfen. Er möchte auf freien Fuß gesetzt werden.

Das teilte Wolff gestern auf NEUE-Anfrage mit. Er habe seinen Mandanten vergeblich davon zu überzeugen versucht, dass eine Haftbeschwerde angesichts der Umstände aussichtslos sei. Denn die Verhängung der Untersuchungshaft sei beim Verdacht auf Mord obligatorisch. Neben dem dringenden Mord-Tatverdacht habe die Feldkircher Haftrichterin die von der Staatsanwältin beantragte Untersuchungshaft mit dem Vorliegen von Flucht- und Tatbegehungsgefahr begründet.

Tag des Begräbnisses

Die von seinem Mandanten aufgetragene Haftbeschwerde wollte Wolff noch gestern einbringen. Am selben Tag wurde auch der getötete Leiter der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn beerdigt. Der türkische Asylwerber wird verdächtigt, den 49-Jährigen am 6. Februar im BH-Gebäude im Streit um Zahlungen aus der Grundversorgung mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.

“Undankbarer Fall”

Vertei­digt wird der Beschuldigte unentgeltlich von Mag. Wolff, der am Montag von der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zum Verfahrenshelfer bestellt wurde. Er sei mit einem „undankbaren Fall“ betraut worden, sagte Wolff gestern. Der Lauteracher (33) hat erst am 1. Februar seine Anwaltskanzlei in Bregenz eröffnet. Er will vorwiegend im Zivilrecht tätig sein. Als angestellter Anwalt habe er im VW-Diesel-Skandal bereits ein rechtskräftiges Urteil zugunsten eines Diesel-Fahrers erwirkt, so Wolff.

Dieser Bericht erschien zuerst in der heutigen Ausgabe der NEUE

 

Bluttat in Dornbirn: Fatale Gesetzeslücke

(red.)

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