Nach Beleidigungen: Urteil gegen Manker zum Teil bestätigt
Manker, der ohne Rechtsbeistand vor Richterin Natalia Frohner stand, hatte sich zu Beginn der Verhandlung beschwert, dass in der ersten Instanz so gut wie alle seine Zeugen abgewiesen worden waren, "wodurch meine korrekte Verteidigung beschnitten und letztlich unmöglich gemacht wurde", wie er am Donnerstag im Grauen Haus sagte. Manker war im Jänner dieses Jahres schuldig gesprochen worden, Zeller in verschiedenen medialen Kontexten eine "geldgierige Kanaille", einen "Intriganten", einen "Psychopathen" und "Scharlatan" mit einem "seltsamen Charakter" und einem "psychischen Schaden" genannt zu haben. "Sie können jetzt nicht zu irgendeinem Wort, das Sie verwendet haben, Zeugen beantragen. Es geht um den medialen Zusammenhang", wies ihn Frohner zunächst noch zurecht. "Ich habe ihn nicht Scharlatan genannt, um ihn zu beleidigen, sondern um seinen Charakter zu beschreiben", versuchte es Manker erneut. Es gebe Zeugen, die diese Charaktereigenschaft des Klägers untermauern könnten. Dennoch wollte Frohner nicht erlauben, seine Zeugenliste vorzutragen, was der Schauspieler und Regisseur dann aber einfach tat.
Angespannte Stimmung zwischen Manker und Richterin
Auch sonst war die Stimmung zwischen Manker und der Richterin angespannt. "Wollen Sie uns irgendwas Neues erzählen?", fragte sie etwas ungeduldig, woraufhin Manker konterte: "Kann ich nicht, es geht ja um Dinge in der Vergangenheit." Auf die Frage "Was wollen Sie eigentlich konkret?" unterstrich Manker: "Ich will freigesprochen werden." Den mehrfachen Hinweis der Richterin, dass Manker lauter Nichtigkeitsgründe vortrug, aber zuvor keine Rechtsmittel eingelegt habe, ließ er nicht gelten. "Das sind aber die Regeln der Strafprozessordnung!", so die Richterin. "Ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kenne die Regeln der StPO nicht", so der Regisseur, der daraufhin einen Antrag auf Zeugenanhörung stellte und seine Liste dem Gericht übergab.
Nach einstündiger Beratung bestätigte das Gericht schließlich den erstinstanzlichen Schuldspruch zu "Kanaille" (Frohner: "Das ist eine Beschimpfung!"), "Kulturschwuchtel" und "Scharlatan", zu den Bezeichnungen "Psychopath" und "Intrigant" sei das Beweisverfahren "unvollständig", weil manche der Zeugen noch etwas beitragen könnten, so die Richterin, die diese Fragen nun wieder ans Erstgericht zurückverwies. Dort hatte er im Jänner eine unbedingte Geldstrafe von 560 Euro (140 Tagessätze zu je vier Euro) aufgebrummt bekommen, die bis zur endgültigen Klärung jedoch ausgesetzt ist. "Haben Sie das verstanden?", fragte Frohner Manker abschließend. Dieser nickte und verließ den Saal.
Langjähriger Streit nach "Alma"-Produktion am Semmering
Der Regisseur hatte im Südbahnhotel am Semmering seine Erfolgsproduktionen "Alma" und "Die letzten Tage der Menschheit" inszeniert. Mit dem Eigentümer des Hotels kam es allerdings zu Unstimmigkeiten. Manker behauptete, er sei Schikanen ausgesetzt gewesen. So habe man im April 2023 die Heizung abgedreht und Vertragsklauseln missachtet. Zeller wiederum behauptete, Manker habe sich über Vertragsbedingungen hinweggesetzt und sein Hotel "besetzt". Ende Jänner 2024 kam es dann zur Zwangsräumung: dem Südbahnhotel zufolge hatte am 30. September 2023 die letzte reguläre Vorführung von Mankers "Die letzten Tage der Menschheit" stattgefunden. "Laut Vertrag hätte der Künstler spätestens 45 Tage später das Hotel räumen müssen. Doch Manker weigerte sich auszuziehen und versperrte mit den Requisiten seitdem die Räumlichkeiten des Hotels", kommunizierte die Südbahnhotel Kultur GmbH damals in einer Aussendung. Nach einer Räumungsklage sei daher die Zwangsräumung erfolgt.
(APA)
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