Das Gericht in Norwegens zweitgrößter Stadt an der Westküste bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz, senkte aber das Strafmaß um einen Monat. Es sah als erwiesen an, dass die Frau in einer Jänner-Nacht 2004 mit ihrem 32-jährigen Bekannten ohne dessen Einverständnis oder Wissen Oralsex betrieben hatte.
Der Mann sagte aus, dass er diese Aktivitäten erst beim Erwachen erfasst habe und davon schockiert gewesen sei. Er habe langwierige psychische Probleme mit diesem Erlebnis gehabt. Die Frau bestritt zunächst alle sexuellen Kontakte, änderte dann aber ihre©Aussage und erklärte, der Mann sei mit dem Oralsex einverstanden gewesen.
Das Gericht stufte die widersprüchlichen Aussagen der Frau als nicht glaubwürdig ein. Sie wurde als erste Norwegerin überhaupt wegen einer allein von einer Frau begangenen Vergewaltigung verurteilt und muss dem Mann 30.000 Kronen (3.900 Euro) Schadenersatz zahlen.
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