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Mythos: Eine Arztbestätigung erst nach drei Tagen?

Wenn es um Krankenstand geht, gibt es einige Mythen, die sich fest halten. Die AK Vorarlberg klärt eine weitere Volksweisheit auf. 

Die Behauptung, dass man eine Arztbestätigung erst ab dem dritten Tag Krankenstand vorlegen muss, stellt heute Markus „Glaser“ Vögel im AK-Video und auf dem gestalteten Sujet in den VN auf. Doch stimmt dieser Mythos aus dem Bereich des Arbeitsrechts? Denn nicht alles, was man darüber hört, ist wahr.

Mythos und Auflösung

In den VN und im dazugehörigen Video auf VOL.AT wird Ihnen der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Samstag jeweils einen Mythos vorstellen – nebenan finden Sie die nächste Volksweisheit aus dem Arbeitsrecht. Am Montag darauf finden Sie dann die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.

Mythos einsenden

Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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