“Das Ziel dieses Projektes ist es herauszufinden, ob Tabaktrafiken, Tankstellen, Geschäftslokale oder Gastronomiebetriebe verbotenerweise Tabak und Alkohol an Minderjährige abgeben. Dabei konnten wir in den vergangenen sechs Jahren feststellen, dass sich die Nichtabgabe-Quote erheblich gesteigert hat. Allein in den vergangenen fünf Jahren wurden über 2500 Testkäufe durchgeführt. Die Abgabe von alkoholischen Getränken konnte so von anfangs rund 60 Prozent auf teilweise unter 40 Prozent gesenkt werden”, erklärt Michael Rauch, Jugendanwalt in Feldkirch.
Höhere Strafen oder strengere Kontrollen hält Rauch für keine effektive Lösung des Problems: Wir haben festgestellt, dass die Quote wieder sinkt, wenn wir Geschäfte bestrafen. Aus diesem Grund setzen wir auf Schulungen und Sensibilisierung der Inhaber und des Verkaufspersonals und im Zweifelsfall auf die Kontrolle des Ausweises.
Schwarze Schafe
Mit den Handels- und Gastronomiebetrieben haben wir überwiegend sehr gute Erfahrungen gemacht. Ein gewisses Problemfeld stellen Tankstellen dar. Das hat mit den längeren Öffnungszeiten zu tun. Jugendliche versuchen dann oft, außerhalb der Öffnungszeiten von Geschäften, bei Tankstellen an Alkohol zu kommen. Auch auf größeren Events, wie etwa Zeltfesten, ist die Abgabequote höher, als in Gastronomiebetrieben.
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