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MWSt.-Zoff: Molterer lenkt ein

Bregenz - Noch nicht oft hat "Wien" so rasch wie heute verstanden, dass Vorarlberg mit einer Kritik bzw. mit einer Forderung Ernst ist. Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Von der ursprünglichen Absicht der Bundesregierung, die Mindesteinkaufsgrenze für die Rückvergütung von Mehrwertsteuer für Nicht-EU-Bürger von derzeit 75 auf 175 Euro hochzuschrauben – die „VN“ berichteten ausführlich – blieben heute Mittwoch fast im Zwei-Stunden-Takt immer weniger von diesen 175 Euro über; und um 17 Uhr ließ Finanzminister Molterer verlauten, dass „es bei den 75 Euro bleibt“.

„Molterer hat mitgeteilt, dass er mit der Auffassung von Landeshauptmann Sausgruber und Wirtschaftskammer-Präsident Kuno Riedmann konform geht, dass jede Anhebung dieser Mindesteinkaufsgrenze bei Vorarlberger Handelsunternehmen Schaden anrichten würde. Das Thema kommt, da letztlich alles bleibt wie gehabt, also heute auch in keinen Finanzausschuss des Parlaments“, berichtete Sausgruber-Bürochef Dr. Jürgen Kessler.

Zuvor hatten der gerade in Wien anwesende Kuno Riedmann und Herbert Sausgruber in einer Reihe von Telefonaten ihr ganzes Gewicht in die Waagschale geworfen und – sekundiert von Wirtschaftsbund-Generalsekretär NR Karl-Heinz Kopf – die dramatischen Konsequenzen für den Ländle-Handel anschaulich gemacht. Sausgruber: „Der Vizekanzler hat die Rufe aus Vorarlberg vernommen und verstanden.“ Riedmann: „Die Anhebung der Mindestgrenze wäre auch deshalb fatal gewesen, da in der Schweiz die Preise tendenziell fallen, seit z.B. Aldi oder Lidl laut Cassis-de-Dijon-Prinzip die in der EU verkauften Produkte in die Schweiz einführen und in ihren dortigen Filialen verkaufen dürfen.“

Dr. Manfred Fiel, Geschäftsführer der Handelssparte in der Wirtschaftskammer, wies darauf hin, dass auch die Ländle-Gastronomie ein Opfer erhöhter Mindesteinkaufsgrenzen geworden wäre. „Dass Schweizer beim eigentlichen Einkauf extrem kostenbewusst und sensibel agieren und zum Teil nur dieses Mehrwertsteuervorteils wegen herüber kommen, ist das eine. Dass die, die bei Wegfall dieses Vorteils auch als (anschließende) Tagesausflügler und Restaurant-Gäste fehlen würden, wäre das andere“, verdeutlichte Fiel. Er nannte gestern übrigens noch ein Argument, das – neben der jetzt „gestorbenen“ Mindestgrenzenerhöhung – ebenfalls für einen Einkauf der Nachbarn im Ländle spricht: Pizolpark, Ikea St. Gallen und Säntispark Abtwil praktizieren Parkplatzbewirtschaftung, dürfen diese Kosten ihren Kunden auch nicht rückerstatten. Und beim Rheinpark steht diese Maßnahme unmittelbar vor Einführung.

Detail am Rande: Hätte Molterer die Erhöhung gestern nicht zurückgenommen, wären die Schweizer wohl durch Vorarlberg nach Deutschland gedüst, wo überhaupt keine Untergrenze für MWSt.-Rückvergütung existiert. Für den Zweck kommt ja die billige Korridorvignette.

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