Eine kleine Kammer des Gerichts wies eine Beschwerde der 34-Jährigen gegen Großbritannien am Dienstag ab. Die Weigerung der britischen Behörden, der Frau zu einer Schwangerschaft zu verhelfen, sei kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Schutz der Familie und des Lebens.
Die Britin, die nach einer Entfernung der Eierstöcke unfruchtbar geworden war, machte das Recht auf Mutterschaft geltend. Ihr Ex-Partner hatte 2001, als die Frau an Eierstockkrebs erkrankte, der in-vitro-Befruchtung zugestimmt. Damals wurden sechs Embryonen tiefgefroren. In der Zwischenzeit zog der Mann seine Einwilligung zurück. Daher weigern sich die britischen Behörden, der Frau zu einer Schwangerschaft zu verhelfen.
Das Urteil ist noch nicht defintiv: Beide Seiten können innerhalb von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer beantragen. Der Gerichtshof forderte London daher auf, die tiefgefrorenen Embryonen bis dahin aufzuheben.
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