Mutter und Großmutter niedergestochen: Drei Jahre Haft

Die auf versuchten Doppelmord lautende Anklage wurden von den acht Geschworenen einstimmig verworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der Bursch sichtlich erleichtert die Strafe annahm, legte der Staatsanwalt Strafberufung ein.
Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren erschien dem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger) das verhängte Strafausmaß schuld- und tatangemessen. Mildernd wurden die ungünstigen Erziehungsbedingungen gewertet, erschwerend demgegenüber die brutale Vorgangsweise. Der Jugendliche hatte zunächst zehnmal auf die 44-jährige Mutter eingestochen und, als diese um Hilfe rief, der herbeieilenden 66 Jahre alten Oma 17 Stiche in Hals, Brust, Schulter und Oberarme versetzt.
(APA)
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