Die Eltern haben immer wieder Streit und der Mann drohte der 30-Jährigen, sie vom Balkon zu werfen. Immer wieder kreisen die Auseinandersetzungen um den Kontakt zu dem gemeinsamen Kind. Der Mann packte die Frau auch heftig am Arm, sie stürzte zu Boden und hatte danach einen blauen Fleck. Da der Mann einsichtig ist und bislang unbescholten war, wird ihm eine Diversion angeboten. Das schätzen Angeklagte in aller Regel, weil sie dann weiterhin als unbescholten gelten und keine Vorstrafe in der Strafkarte haben. Der Student sieht aber terminliche Probleme, da er eine intensive Ausbildung absolviert.
Zahlt lieber
30 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von sechs Monaten kann er nicht unterbringen, sagt er. Somit muss die Richterin ein Urteil wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung fällen. Das schlägt mit 960 Euro, die Hälfte davon bedingt, zu Buche. 480 Euro werden in 12 Raten zu je 40 Euro aufgeteilt.
Der Mann erkundigt sich, was passiert, wenn er nicht zahlen kann. „Dann müssen Sie die Strafe abarbeiten“, landet der Verurteilte doch wieder bei der Arbeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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