Sie soll feststellen, ob der Jugendliche unter dem Einfluss einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades gehandelt hat und allenfalls zurechnungsunfähig war.
Mögliche Mordanklage abhängig von Gutachten
Die Wiener Staatsanwaltschaft erhofft sich, dass die Expertise binnen sechs Wochen vorliegt. Davon wird abhängen, ob sich der 17-Jährige wegen Mordes vor Geschworenen verantworten muss oder – sollte sich erweisen, dass er nicht zurechnungsfähig war – die Anklagebehörde seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen wird. Die Obduktion der Leiche hat ergeben, dass die 42 Jahre alte Frau mit 21 Messerstichen zu Tode gebracht wurde. Der Sohn hat in seinen polizeilichen Einvernahmen angegeben, ihn hätten schon länger “Tötungsfantasien gegenüber fremden Personen” beschäftigt.
Am kommenden Donnerstag wird entschieden, ob die über den Burschen verhängte U-Haft verlängert wird. Dabei handelt es sich vermutlich um einen reinen Formalakt. Bei Mordverdacht sieht das Gesetz – auch bei Jugendlichen – U-Haft bedingt obligatorisch vor.
(APA/red)
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