Bei Mordverdacht sieht das Gesetz auch bei Jugendlichen die U-Haft bedingt obligatorisch vor.
Mutter getötet: Untersuchungshaft von 17-Jährigem verlängert
Der Bursche hat in seinen polizeilichen Einvernahmen angegeben, ihn hätten schon länger “Tötungsfantasien gegenüber fremden Personen” beschäftigt. Der 17-Jährige wird demnächst von der Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter begutachtet. Davon wird abhängen, ob sich der Beschuldigte wegen Mordes vor Geschworenen verantworten muss oder – sollte sich erweisen, dass er nicht zurechnungsfähig war – die Anklagebehörde seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen wird.
(APA/Red.)
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