Der Verdächtige aus der Kleinstadt Mayen habe sich am Donnerstagmittag der Polizei in Sonthofen in Bayern gestellt, wo er gerade als Saisonkellner gearbeitet habe, sagte der Sprecher der Gießener Behörde, Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner. Seinen Angaben zufolge hatte der geschiedene und kinderlose Mann als Übungsleiter eines Sportvereins Buben im Alter von vier bis zwölf Jahren im Geräteturnen unterrichtet. Die Ermittler gingen nun dem Verdacht nach, dass der mutmaßliche Kinderschänder seine Opfer in diesen Gruppen gefunden habe.
Hübner bestätigte auch Meldungen, wonach es in Trier ein Verfahren gegen den Rheinland-Pfälzer wegen sexuellen Missbrauchs gegeben hatte. Das Verfahren sei aber eingestellt worden, sagte der Sprecher, ohne Details zu nennen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Tatverdächtige auf 42 Videos bei “schwersten” sexuellen Missbrauchshandlungen an neun Buben im Alter von fünf bis sieben Jahren zu sehen ist. Die Aufnahmen soll er 2006 gemacht und dann ins Internet gestellt haben. Nun werde versucht, die Identität der Buben zu klären, sagte Hübner. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass es weitere Opfer gebe.
Da der Verdächtige anfangs nicht hatte identifiziert werden können, hatte die Gießener Staatsanwaltschaft am Mittwoch die öffentliche Fahndung eingeleitet und zahlreiche Bilder, Videos und Sprachaufzeichnungen des Täters ins Internet gestellt. Ein erster Fahndungsaufruf war am Mittwochabend in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY… ungelöst” veröffentlicht worden, für Hinweise zur Ermittlung des Täters wurde eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt. Danach gingen binnen eines Tages gut 25 Hinweise bei den Behörden ein.
Laut Hübner fiel dabei mehrfach der Name des 37-Jährigen. Unter den Anrufern seien auch Mütter von möglicherweise betroffenen Kindern gewesen. Nach diesen Hinweisen habe man den Wohnort des Verdächtigen in Mayen ermittelt und Nachforschungen angestellt. Möglicherweise habe ein Bekannter den 37-Jährigen darüber informiert, dass die Polizei ihm auf der Spur sei. Bei einer Verurteilung drohen dem mutmaßlichen Täter bis zu 15 Jahre Haft.
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