Ein im November 2003 erteiltes Patent (EP 1121015) umfasst menschliche Eizellen, Sperma und Embryonen, die nach einem bestimmten Verfahren tiefgekühlt und im Rahmen der künstlichen Befruchtung verwendet werden. Auch Embryonen, die in die Gebärmutter eingepflanzt werden sollen, unterliegen dem Patentschutz.
Das Patentamt habe damit einen bisher einzigartigen Präzedenzfall geschaffen, kritisiert Greenpeace: Werdendes menschliches Leben wurde erstmals patentiert. Nach Ansicht der Organisation ist das der Weg hin zur Industrieproduktion von Menschen. Mehr als 100 Aktivisten, darunter elf Umweltschützer aus Österreich, mauerten bei der Protestaktion die Türen des Europäischen Patentamts symbolisch mit Eisblöcken zu, in denen Babypuppen eingefroren waren.
Das Patent umfasst laut Greenpeace Embryonen jeglicher Spezies, unter ausdrücklicher Nennung des Menschen. Experimente seien u. a. mit Embryonen von Hamstern, Rindern, Mäusen und Menschen durchgeführt worden. Patentiert worden seien nicht nur die technischen Verfahren, sondern die Embryonen selbst. Menschliche Embryonen würden im Text des Patentes ausdrücklich denen von Rindern und Nagetieren gleichgesetzt.
Gegen das Patent könne ein Einspruchsverfahren eingeleitet werden. Problematisch seien die vielen Gesetzeslücken, die ähnliche Patente auch in Zukunft möglich machen, kritisiert Greenpeace. Die EU Richtlinie 98/44, auf die sich das Patentamt bei der Vergabe beruft, müsse überarbeitet werden. Greenpeace fordert, Patente auf Gene und Lebewesen generell zu verbieten.
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