Staatsanwalt Terje Nyboe kündigte am Dienstag Berufung gegen den Richterspruch vom 2. Mai an. Die Berufung richte sich sowohl gegen den Freispruch von zwei Angeklagten wie gegen die Dauer der Haftstrafen der drei anderen Angeklagten. Wegen des Raubs der Gemälde Der Schrei und Madonna von Edward Munch hatte das Gericht Anfang des Monats Haftstrafen von acht, sieben und vier Jahren verhängt. Außerdem wurden zwei der Verurteilten zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 98 Millionen Euro für die verschollenen Gemälde verpflichtet. Zwei Angeklagte waren aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Im August 2004 waren zwei bewaffnete und maskierte Täter am helllichten Tag in das Munch-Museum in Oslo gestürmt, hatten die berühmten Gemälde Der Schrei und Madonna des norwegischen Expressionisten von der Wand gerissen und waren in einem Wagen geflohen. Die Staatsanwalt hatte im Prozess Haftstrafen für alle Angeklagten gefordert. Mit hohen Strafandrohungen und Entschädigungsforderungen wollte die Staatsanwaltschaft Druck auf die Angeklagten ausüben, Informationen über den Verbleib der bis heute verschwundenen Gemälde preiszugeben. Auch die Verurteilten haben inzwischen Berufung eingelegt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.