Ungewöhnlich ist die Frist auch in Niederösterreich: Dort müssen die Briefwahlstimmen spätestens bis am Wahlsonntag 6.30 Uhr bei der Gemeinde eingelangt sein. Wer das verpasst hat, kann seine Wahlkarte aber noch persönlich bis zu Wahlschluss in “seinem” Wahllokal abgeben. Diese Möglichkeit steht auch den Tiroler Briefwählern offen, die ihre Wahlkarte nicht rechtzeitig in den Postkasten geworfen haben.
Die Steiermark und Vorarlberg gewähren am längsten Zeit für den Postweg: Dort müssen die Briefwahlstimmen am Wahlsonntag spätestens bis zur Schließung des letzten Wahllokales der Heimatgemeinde eingelangt sein.
Im Bund und bei den meisten Landtagswahlen (außer in Oberösterreich) haben Briefwähler meist bis zum achten Tag nach der Wahl Zeit, ihre Wahlkarte an die Wahlbehörde zu übermitteln. Diese lange Frist wird vor allem mit der Teilnahme der Auslandsösterreicher an den Wahlen begründet. Die sind aber bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen nicht wahlberechtigt. Da haben nur Staatsbürger und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz im Bundesland (in Niederösterreich auch mit Nebenwohnsitz) ein Wahlrecht.
Wer seine Stimme am Postweg abgeben möchte, muss dafür rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen. Am flottesten müssen auch hier die Tiroler sein: Schriftliche Anträge sind nur mehr bis Donnerstag, den 4. März, möglich, mündliche bis Dienstag, den 9. In Niederösterreich und Vorarlberg enden die Fristen am 10. (schriftlich) bzw. 12. März (mündlich). In der Steiermark – wo ja erst eine Woche später gewählt wird – sind schriftliche Anträge bis Mittwoch, den 17., und mündliche bis Freitag, den 19. März möglich.
Beantragt werden können die Wahlkarten schon seit den Stichtagen, die Ende Dezember bzw. in der Steiermark Anfang Jänner waren. Ausgesendet werden können die Wahlkarten aber erst, sobald die Wahlvorschläge vorliegen und geprüft wurden. Dies war in Niederösterreich, der Steiermark und Vorarlberg diese Woche der Fall, in Tirol erst nächste Woche.
Tirol hat neben dem früheren Briefwahl-Schluss noch eine Besonderheit aufzuweisen: Wahlkarten können nur für die Briefwahl (und die Wahl vor “fliegenden” Wahlkommissionen” für Bettlägrige) beantragt werden – und müssen entweder am Postweg oder am Wahlsonntag im “eigenen” Wahllokal abgegeben werden. In den drei anderen Ländern können Wahlberechtigte mit einer Wahlkarten am Sonntag auch in einem “fremden” Wahllokal ihre Stimme abgeben – allerdings, anders als bei Landes- oder Bundeswahlen, nur innerhalb der eigenen Gemeinde.
In der Steiermark wurde neben der heuer – wie in den anderen Ländern auch – erstmals möglichen Briefwahl eine weitere Maßnahme beibehalten, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen: Am Freitag, den 12. März, findet ein vorgezogener Wahltag statt. Jede Gemeinde muss zumindest zwischen 18.00 und 19.00 Uhr die Möglichkeit der Stimmabgabe anbieten – und die kann heuer (anders als 2005) sogar ohne Wahlkarte erfolgen.
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