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Motocross-Rowdys auf Alpflächen: Strafen bis zu 14.000 Euro drohen

Das Befahren von Alpflächen kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Das Befahren von Alpflächen kann hohe Strafen nach sich ziehen. ©Gemeinde Übersaxen/Screenshot; Canva; DALL.E (Bild mit KI generiert)
Die Gemeinde Übersaxen hat kürzlich einen Appell an Motocross-Fahrer gerichtet, ihre Freizeitaktivität nicht auf Alpflächen auszuüben. VOL.AT hat beim Land Vorarlberg nachgefragt, wie die rechtlichen Grundlagen aussehen und welche Strafen bei Missachtung drohen.

Kürzlich hat sich die Gemeinde Übersaxen mit einem dringenden Aufruf an Motocross-Fahrer gewandt. In einem Beitrag auf Social Media appellierte die Gemeinde, das Befahren von Alpflächen zu unterlassen: „Liebe Motocross-Fans, wir verstehen den Spaß an eurem Hobby, aber bitte geht diesem nicht auf den Alpflächen in Übersaxen nach, da das Wild dadurch massiv gestört wird. Bitte nutzt alternativ die Motocross-Strecke in Dornbirn. Danke für euer Verständnis.“

Die Gemeinde Übersaxen hat sich mit einem Aufruf an Motocross-Fahrer gewandt.
©Gemeinde Übersaxen/Screenshot

Rechtliche Grundlagen und Verbote

In Vorarlberg ist das Befahren von Wäldern, Forststraßen und landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Äckern, Wiesen und Weiden grundsätzlich verboten, erklärt das Land Vorarlberg auf VOL.AT-Nachfrage. Das Forstgesetz erlaubt lediglich das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken. Radfahren oder Motocrossfahren ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Waldeigentümers oder Forststraßenerhalters gestattet. Ausnahmen gibt es aber nur für spezifisch freigegebene Strecken.

Zusätzlich ist das Betreten oder Befahren bestimmter Waldflächen wie waldbrandgefährdeter Gebiete, Wiederbewaldungsflächen oder forstbetrieblich genutzter Flächen generell untersagt. Das Gleiche gilt für Alpflächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, sofern keine Erlaubnis der Eigentümer vorliegt.

So hoch kann die Strafe bei Missachtung ausfallen

Motocross- oder Radfahrende müssen bei unbefugtem Fahren im Wald sowohl mit Verwaltungsstrafen als auch zivilrechtlichen Klagen des Waldeigentümers (z.B. wegen Besitzstörung) rechnen. Für die Verwaltungsübertretung gilt je nach konkretem Fall ein Strafrahmen von bis zu 150 Euro Geldstrafe (z.B. für unbefugtes Radfahren) bzw. in gravierenderen Fällen bis zu 730 Euro Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche (z.B. für unbefugtes Mountainbiken auf einer erkennbar gesperrten Forststraße).

In Naturschutzgebieten mit entsprechenden Regelungen bzw. Verboten hinsichtlich Mountainbike- bzw. Motocrossaktivitäten gilt Folgendes: Gemäß § 57 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung begeht eine Verwaltungsübertretung, wer die in den Verordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, enthaltenen Gebote und Verbote nicht befolgt. Übertretungen nach diesem Tatbestand sind von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe bis zu 14.000 Euro zu bestrafen.

Ökologische Auswirkungen

Unbefugtes Befahren von Wäldern und Alpflächen hat massive Auswirkungen auf Natur und Tierwelt. Reifen von Motorrädern und Fahrrädern hinterlassen tiefe Spuren im Boden. Dies führt zu Schäden an der Vegetation, was in weiterer Folge die Erosion begünstigt. Wildtiere leiden unter Lärm und Störungen, insbesondere während sensibler Zeiten wie der Brut- oder Aufzuchtphase. Solche Aktivitäten können Fluchtverhalten und Stress auslösen, was langfristig den Lebensraum von Wildtieren gefährdet.

Schutzmaßnahmen und Alternativen

Vorarlberg setzt auf ein System aus Regulierungen, Aufklärung und der Schaffung von Alternativen. Mit rund 1.300 Kilometern beschilderter Mountainbike-Routen bietet das Land ein attraktives Netz für Sportbegeisterte. Für Motocross-Fahrer gibt es ausgewiesene Strecken, wie jene in Dornbirn und Möggers, so das Land Vorarlberg.

Darüber hinaus setzt Vorarlberg auf die Initiative „Respektiere Deine Grenzen“, die über die Bedeutung des Naturschutzes informiert und Bewusstsein für die Folgen unbefugter Aktivitäten schafft. Schilder markieren empfindliche Lebensräume, um Wildtiere und Pflanzen zu schützen.

Hier geht's zur interaktiven Karte.

©Land Vorarlberg

(VOL.AT)

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