Im wiederaufgenommenen Prozess um einen 42-Jährigen aus Mödling, der am Landesgericht Wiener Neustadt geführt wurde, ist nun der Freispruch vom Vorwurf des Mordversuchs rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Laut einer Aussendung der Anklagebehörde vom Donnerstag wurde entschieden, “aus rechtlichen Gründen keine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einzubringen.”
Mängel nicht festgestellt
Wie dazu erläutert wurde, ist aufgrund des hohen – in der Verfassung verankerten – Stellenwerts der Volksbeteiligung im Strafverfahren nach der österreichischen Strafprozessordnung eine Berufung gegen Urteile eines Geschworenengerichts (“Wahrspruch”) in der Schuldfrage nicht möglich. Die Beweiswürdigung – das heißt die Einschätzung der Beweislage durch die Geschworenen – sei somit nicht bekämpfbar.
Die Aufhebung eines solchen Urteils sei nur aufgrund gravierender Verfahrensfehler, insbesondere fehlerhafter Fragenstellung oder Rechtsbelehrung der Geschworenen, im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde möglich. Im vorliegenden Fall stellte die Staatsanwaltschaft bei Prüfung der Prozessakten keine derartigen Mängel fest.
Der Fall in Mödling
Der Mann war Ende Mai vom Vorwurf, seine – damalige – Ehefrau im Zuge einer Auseinandersetzung mit der Schnur einer Kinderschaukel zu erdrosseln versucht zu haben, freigesprochen worden. Der Vorfall hatte sich im Juni 2007 in der Wohnung des Paares ereignet. In der Folge wurde der 42-Jährige zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und befand sich 711 Tage in Haft, bis seine Anwältin mit einem Zweifel am Tathergang nährenden Privatgutachten eine Wiederaufnahme erreichte.
Das neue Verfahren begann im März. Der Mann, der angab, seinerseits von hinten mit einem Messer angegriffen worden zu sein und die Frau in Notwehr am Hals gepackt und weggedrückt zu haben, erlitt selbst Schnittverletzungen. Am letzten Verhandlungstag waren die Sachverständigen am Wort.
Verschiedene Varianten denkbar
“Alles ist möglich”, wie es der Schweizer Gerichtsmediziner Michael Thali formulierte, war die Quintessenz der medizinischen und physikalischen Gutachten: Die untersuchten Verletzungen bei den Eheleuten ließen sich nicht eindeutig auf einen Tatablauf bzw. eine Position festlegen, verschiedene Varianten seien also denkbar und möglich, hieß es Ende Mai. Der Freispruch um den Fall aus Mödling fiel dann nach knapp fünfstündiger Beratung der Geschworenen einstimmig.
(apa/red)
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