Mordverdächtiger Pistorius kommt gegen Kaution frei

Im Falle einer Ablehnung von Pistorius Antrag auf Freilassung gegen Kaution hätte der Sportler womöglich bis zum Prozessbeginn in einigen Monaten in Haft bleiben müssen. Der Richter stellte vorab klar, dass er mit seiner Anordnung nicht über die Schuld von Pistorius am Tod seiner Freundin entscheide.
Keine Fluchtgefahr, Kaution von 85.600 Euro
Es bestehe keine Fluchtgefahr, sagte Richter Desmond Nair am Freitag nach einer mehrtägigen Anhörung in Pretoria zur Begründung. Außerdem gehe von Pistorius keine akute Gefahr für die Gesellschaft aus. Die Höhe der Kaution wurde auf eine Million Rand (85.600 Euro) festgesetzt. Am 4. Juni muss Pistorius erneut vor Gericht erscheinen.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den südafrikanischen Sprinter des Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp (29). Das Gericht folgte jedoch in seiner Entscheidung der Verteidigung, die auf eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung plädierte.
Staatsanwalt befürchtete Fluchtgefahr
Anklagebehörde und Polizei hatten sich entschieden gegen eine Freilassung von Pistorius gegen Kaution ausgesprochen. Es bestehe angesichts seiner Auslandskonten und eines Domizils in Italien Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den beinamputierten Profisportler, am Donnerstag vergangener Woche seine Freundin “vorsätzlich” ermordet zu haben.
Keine Belege für Mord am Tatort
Pistorius sagt, er habe seine Freundin aus Versehen erschossen, weil er glaubte, im Badezimmer befinde sich ein Einbrecher. In einem Kreuzverhör des Pistorius-Anwalts Barry Roux musste der leitende Ermittlungsbeamte der Polizei, Hilton Botha, zugeben, dass am Tatort keine Belege dafür gefunden worden seien, die den Darstellungen von Pistorius widersprechen. Gegen Botha selbst wird inzwischen ebenfalls wegen Mordes ermittelt, er wurde vom Fall abgezogen. Die Verteidigung kritisierte scharf angebliche Ermittlungsmängel der Polizei. (APA)
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