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Mordprozess startet in die zweite Verhandlungsrunde

Ein Urteil gab es am Montag nicht, doch zahlreiche Zeugen waren am Wort.

Kurz nach neun beginnt der Prozess um die Frastanzer Causa „Stefanie N“. Eine halbe Stunde vergeht mit Formalitäten, dann nimmt die erste Zeugin im Saal Platz. Die 48-jährige Liechtensteiner Sozialbetreuerin nahm in der Tatnacht, also vom 3. auf 4. November angeblich wahr, wie der Angeklagte zwischen fünf und sechs Uhr früh mit dem Auto nach Hause kam. Er habe vor dem Haus geparkt, den Kofferraum geöffnet und etwas rausgenommen, was konnte die Frau nicht erkennen. Sie sei sich aber ganz sicher, dass es sich dabei um den Angeklagten gehandelt habe.

Widerlegt seine Aussage

Der 28-Jährige wird mit dieser Aussage konfrontiert. Er selbst hatte ja angegeben, er wäre die ganze Nacht zuhause gewesen und habe das Haus nicht verlassen. Somit steht Aussage gegen Aussage. Die Liechtensteinerin war erst durch die Großauflage eine Liechtensteiner Zeitung nach dem ersten Prozesstag auf die Verantwortung des Beschuldigten aufmerksam geworden. „Ich habe mir gedacht, wenn es sich um diese Nacht handelt, kann das nicht stimmen. Ich hatte meinen Nachbarn ja heimkommen gesehen“, so die Zeugin.

Prozess zieht sich

Nach der ersten Zeugin, die knapp zweieinhalb Stunden befragt wurde, geht die Befragung der weiteren Zeugen zwar etwas zügiger voran, doch um 13 Uhr ist das Gericht bei Zeugin Nummer 5 angelangt. Befragt wurden die zwei Nachbarn von Stefanie N. Sie berichteten von ein paar Geräuschen in der Mordnacht und von einem wegfahrenden Auto, welches sie allerdings nicht sahen, sondern nur hörten. Die beiden gingen damals kurz runter zur Tür des Mordopfers, hörten dann aber nichts mehr und gingen deshalb wieder in ihre Wohnung zurück. Die Nachbarin erzählte noch, dass der Kindesvater nicht begeistert war von der Schwangerschaft. Von Abtreibung habe ihre Nachbarin jedoch nie gesprochen.

Umfeld beleuchtet

Auch eine Freundin von Stefanie N. kommt zu Wort. Sie kannte das Opfer seit ihrer Kindheit. Doch auch hier geht nichts Konkretes hervor, wie der Angeklagte zur Schwangerschaft stand. Ob es für ihn ein Dilemma war oder er dem ganzen gleichgültig gegenüber stand. Von großer Vorfreude des Vaters  erzählte Stefanie nichts. „Anfangs sei er glücklich gewesen“ – habe Stefanie nur knapp ihrer Freundin berichtet. Nach der nächsten Zeugin gibt es eine Stunde Mittagspause, dann geht die Befragung mit Zeugin Nummer sieben weiter. Unter anderem auch die Frau, die laut Angeklagtem zur Zeit „wieder mit ihm zusammen ist“.

Cousine erzählt

Die 30-jährige Cousine des Opfers wird ebenfalls als Zeugin einvernommen und sie berichtet von einem Streit zwischen Angeklagtem und Stefanie N. Sie bringt erstmals ins Spiel, dass der Angeklagte die Schwangere offenbar gedrängt habe, seine Vaterschaft gegenüber seiner neuen Freundin zu leugnen. Auch von Abtreibung sei die Rede gewesen, berichtet die Zeugin von einem Gespräch mit Stefanie. Er habe die werdende Mutter dazu gedrängt. Stefanie habe ihr erzählt, dass er Ende des Jahres in die Dominikanische Republik zurück wollte und das Kind ihm nun alles vermasseln würde.

Freundin des Angeklagten einvernommen

Am späten Nachmittag wird als Zeugin Nummer zehn die Freundin des Angeklagten einvernommen. Die 27-jährige stellt klar, dass das Verhältnis zwischen den beiden momentan „freundschaftlich“ sei. „Wir sind kein Paar“, bringt sie es auf den Punkt. Die Zeugin schildert von dem Auf und Ab in ihrer Beziehung, von Zeiten, in denen sie weniger Kontakt hatten und von Zeiten, wo sie wieder abwechselnd auf einen Neustart ihrer Beziehung hofften. Irgendwie hätten sie dann nie zueinander gefunden, so die Liechtensteiner Angestellte.

Botschaft per Skype

Als die 27-Jährige im Ausland war, skypte sie mit ihm und fragte, ob es stimme, dass Stefanie N. von ihm schwanger sei. Sie sei schockiert und enttäuscht gewesen, während er sagte, dass er nichts davon wisse.  Es sei dann Pause gewesen zwischen den beiden, doch man habe sich ausgeredet. Die Beziehung zwischen ihr und dem Angeklagten sei schwierig zu beschreiben. In Vaduz besuchte die junge Frau den Angeklagten mehrfach im Gefängnis. „Dort sagte er zu mir, dass er Stefanie nicht ermordet hat“, so die Liechtensteinerin. Heute und morgen werden noch weitere Zeugen einvernommen, dann stehen auch technische Erörterungen am Plan.

Erster Verhandlungstag ging zehn Stunden

Der erste Verhandlungstag rund um den Tod von Stefanie N. war ein regelrechter Marathon. In zehn Stunden wurden der 28-jährige Dominikaner einvernommen, zwei Sachverständige gehört und einige Personen in den Zeugenstand gebeten. Heute ist die Einvernahme von rund zehn Zeugen geplant, ob man mit allen „durchkommt“, wird sich zeigen. Sicher scheint, dass sich Schlussplädoyers und Urteilsfindung nicht ausgehen, somit bleibt die Zukunft des unter anderem wegen Mordes Angeklagten vorerst ungewiss. Doch morgen Dienstag sollte der Prozess enden, dann wird man sehen, zu welchem Ergebnis die acht Laienrichter kommen.

Beunruhigende Aussichten

Der Angeklagte ist besorgt, seine Familie hält ihn für unschuldig und steht hinter ihm. Wird er freigesprochen, ist die Sache – wenn sie in Rechtskraft erwächst – für den Dominikaner vorbei. Halten ihn die Laienrichter für schuldig, ist lebenslange Haft – sogar laut Verteidigung – sehr wahrscheinlich. Neben Mord steht in Österreich auf Vergewaltigung, Erpresserische Entführung, Brandstiftung oder Schwerer Raub maximal lebenslang. Voraussetzung ist allerdings, dass mit den Taten Todesfolge für ein Opfer verknüpft war.

Strengste Sanktion

Im Übrigen steht auf die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen lebenslang, auch wenn dies nicht direkt mit dem Tod eines Menschen in Verbindung steht. Bei Völkermord ist diese strengste Sanktion zwingend vorgesehen. Die Frage einer bedingten Entlassung stellt sich bei lebenslang frühestens nach 15 Jahren. Die Probezeit beträgt zehn Jahre. Ob sich das Schwurgericht über diese Sanktion Gedanken machen muss, wird sich zeigen. Noch ist nicht einmal das Beweisverfahren abgeschlossen.

Anmerkung der Redaktion: Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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