Mordprozess eröffnet "Schwurgerichtssaison"

Von Christiane Eckert/VOL.AT
Heute findet der erste öffentliche Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch statt. Es ist ein kurioser Fall, der es auch rechtlich in sich hat. Vor allem die Laienrichter werden gefordert sein. Die Abgrenzungsfragen, die an sie gestellt werden, sind kompliziert und erfordern hohe Konzentration. Selbst für Juristen ist der Fall knifflig, für Laien umso schwieriger, allein die Belehrung der Geschworenen wird rund zwei Stunden dauern, Prozessende wurde mit 17.00 Uhr anvisiert.
Beschränkte Plätze
Der Saal ist groß, dennoch muss der vorgeschriebene Abstand eingehalten werden. Im Zentrum des Prozesses steht eine 49-jährige, psychisch angeschlagene Frau, die als Kind von 1978 bis 1982 sexuell schwer missbraucht wurde. Ihr „mutmaßlicher“ Peiniger wurde im Zivilrechtsweg wegen der Übergriffe vor vielen Jahren zu einer Zahlung von 750.000 Schilling verurteilt. „Mutmaßlich“ deshalb, weil der Mann auf Grund damaliger Verjährungsvorschriften niemals strafrechtlich angeklagt oder verurteilt wurde. Heute ist der Rentner 81 Jahre alt. Jedenfalls wollte sich die Frau an dem Mann rächen und suchte ihn mit einem Messer an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Juli vergangenen Jahres in Hohenems heim.
Viele Fragen offen
Die Frau klingelte an der Türe, vormittags und nachmittags, doch niemand öffnete. Erst einige Tage später eröffnete sie selbst ihre damaligen Mordpläne. Was laienhaft nach „eh nichts passiert“ aussieht, wirft rechtlich eine ganze Reihe von Fragen auf. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mordversuch aus und ist überzeugt, dass die Frau ihr Vorhaben nur gezwungenermaßen aufgab. Die Anklagebehörde verlangt deshalb strafrechtliche Konsequenzen. Die Verteidigung sagt hingegen „freiwillig“, aus „innerer Überzeugung“ von der Tatausführung abgelassen, was einen Strafaufhebungsgrund darstellt. Neben diesen kniffligen Fragen geht es noch um das Thema Zurechnungsfähigkeit.
Wenn ein Opfer zum Täter wird
In lockerem Abstand sitzen Familienangehörige, Medienvertreter und Bekannte am Mittwochvormittag im Schwurgerichtssaal und hören die unglaubliche Geschichte jener Frau, um die sich heute alles dreht. Als siebenjähriges Mädchen jahrelang vergewaltigt und dabei immer wieder durch die brutale Vorgangsweise auch verletzt. Dieses Geschehen ließ die Frau nie mehr los. Sie ist heute nicht „Angeklagte“, sondern Betroffene. So nennt man die Person in einem Verfahren, bei dem es um eine Einweisung in eine Anstalt geht.
Eindeutig
Auch wenn der heute über 80-Jährige offenbar immer noch seine Taten leugnet, so scheinen sie der Justiz doch klar. Verjährungsvorschriften, die damals sehr eng ausgelegt wurden, ließen den Mann straffrei davon kommen lassen. Nur zivilrechtlich wurde er zu Schadenersatz verurteilt. Nun ist die Betroffene am Wort. Sie schildert, wie sie sieben, nun werden es bald acht Jahre, von Stimmen verfolgt wird. Welche rechtlichen Konsequenzen der Versuch, ihren ehemaligen Peiniger zu töten, hat, muss das Schwurgericht entscheiden. Sie sagt, sie ging freiwillig wieder weg als der Mann die Türe nicht aufmachte.
(Red.)
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