Mordfall Janine G.: Urteil ist rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall des Mordes an einer 30-jährigen Frau in Lustenau die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten abgelehnt. Damit ist das im Juli 2024 verhängte Urteil auf lebenslange Haft rechtskräftig.
Tat im März 2022
Im März 2022 hatte der damals 28-jährige Mann die Frau erwürgt und ihre Leiche im Lustenauer Ried abgelegt. Die Ermittlungen führten rasch zu seiner Festnahme. Laut Anklage hatte der Mann versucht, die Tat einem Unbeteiligten anzulasten – eine Verleumdung, für die er ebenfalls verurteilt wurde.
Strafmaß bleibt Gegenstand eines Verfahrens
Zwar ist das Urteil nun rechtskräftig, über die Strafhöhe muss jedoch noch das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Die lebenslange Haftstrafe bleibt bis zu diesem Entscheid bestehen.
Ein endgültiger Abschluss des Verfahrens steht somit noch aus.
(VOL.AT)
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