Morddrohung mit Messer und 3,6 Promille
Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Rund dreieinhalb Promille hatte der Alkohol- und Drogensüchtige im Blut, als er einen türkischstämmigen Mann mit einem Messer bedrohte und zu ihm sagte, er werde ihn umbringen. 3,2 Promille hatte der 35-Jährige, als er auch seiner Mutter ein Messer vorhielt und ihr damit drohte, sie umzubringen. Zudem hat der Unterländer nach den gerichtlichen Feststellungen im Rausch zwei Ladendiebstähle begangen.
Dafür wurde der mit 15 einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde er in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil von Richter Martin Mitteregger, das vor allem wegen sogenannter Rauschtaten erging und der Angeklagte annahm, ist rechtskräftig.
Stationäre Suchttherapie
Zuerst wird der 35-Jährige eine stationäre Suchttherapie zu absolvieren haben. Dabei wird ihm die Haftstrafe angerechnet. Sollte die Zwangstherapie beispielsweise zehn Monate dauern, müsste der obdachlose Arbeitslose die restlichen zehn Monate im Gefängnis verbringen.
Der Richter stützte sich bei seiner Entscheidung auf die Angaben von Gerichtspsychiater Reinhard Haller, aus dessen Sicht die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher vorlagen. Der Angeklagte sei schon früh straffällig sowie süchtig nach Alkohol und Rauschgift geworden, sagte der Gutachter. Er sei arbeitslos und obdachlos, habe immer wieder an ambulanten Drogenersatzprogrammen teilgenommen, sich aber bemerkenswerterweise nie einer stationären Entzugstherapie unterzogen. Der 35-jährige Angeklagte sagte, er sei jetzt bereit für eine stationäre Therapie.
Der erste Verhandlungstermin war geplatzt, weil der angeklagte Strafhäftling geflüchtet war. Er hatte Ausgang für einen Behördentermin erhalten und war danach eine Woche lang untergetaucht.
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