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Morddrohung geht vor Gericht - Nachbar lehnt Diversion ab

Nachbar zeigte sich an Diversion nicht interessiert.
Nachbar zeigte sich an Diversion nicht interessiert. ©Eckert
"Wenn Du nochmal hochkommst, erschieß ich Dich" - Ein 60-Jähriger wollte nicht einsehen, dass er einen Fehler machte und wurde verurteilt.

Der 60-Jährige hat in Höchst ein Haus. Doch das gehört nur noch zur Hälfte ihm. In der anderen Hälfte wohnt eine Familie. Und mit der gibt es ständig Streit. Nicht ganz unschuldig daran, der ehemalige Eigentümer. Er ist leicht aufbrausend und laut, ziemlich uneinsichtig und er ließ sich im Sommer zu einer gefährlichen Drohung hinreißen. „Wenn Du nochmal hochkommst, erschieß ich Dich“, droht er dem Nachbarn, wofür er nun 320 Euro zahlen muss. Weitere 320 Euro wurden auf Bewährung ausgesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Desinteressiert

Man hatte dem Mann angeboten, mittels Diversion die Sache ohne Vorstrafe aus der Welt zu schaffen. Da er aber der Ansicht war, nur der andere hätte Fehler gemacht und er hätte alles richtig gemacht, ging diese Lösung nicht. Somit Schuldspruch und Strafe. Und den Tipp, künftig nicht mehr so aufbrausend zu sein. Doch das letzte Kapitel in dem Streit ist dies sicher noch nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Red.)

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