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Mord an Joggerin: Angeklagter hatte Alkoholproblem

Ein 40-jähriger Rumäne steht vor Gericht
Ein 40-jähriger Rumäne steht vor Gericht ©APA (dpa)
Im Prozess um den Sexualmord an einer Joggerin in Endingen bei Freiburg in Deutschland hat ein Sachverständiger dem Angeklagten "chronisch erhöhten Alkoholkonsum" attestiert. Das habe die Untersuchung einer Haarprobe des 40-Jährigen ergeben und betreffe den Tatzeitpunkt. Der Mann soll auch für den Tod einer französischen Studentin in Tirol verantwortlich sein.

Der Angeklagte, ein Lastwagenfahrer aus Rumänien, habe über einen längeren Zeitraum regelmäßig und viel Alkohol getrunken. Hinweise auf Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch gebe es nicht, sagte der forensische Gutachter Volker Auwärter am Donnerstag vor dem Landgericht Freiburg.

Mit Schnapsflasche zugeschlagen

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt am Mittwoch gestanden, die 27 Jahre alte Frau Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet zu haben. Eigenen Angaben zufolge hatte er zuvor Alkohol getrunken, zugeschlagen habe er mit einer Schnapsflasche.

Zudem wird ihm der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin aus Lyon im Jänner 2014 im 400 Kilometer entfernten Kufstein zur Last gelegt. Die Leiche von Lucile K., die im Rahmen eines Auslandssemesters in Tirol studiert hatte, war am 12. Jänner 2014 von Polizisten am Ufer des Inn entdeckt worden. Freunde und Studienkollegen hatten die junge Frau als vermisst gemeldet. Todesursache waren laut Obduktion heftige Schläge auf den Kopf. Taucher fanden schließlich die Tatwaffe im Inn. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass nach Ende des Prozesses in Deutschland Mordanklage gegen den Beschuldigten erhoben wird. Dann werde der Tatverdächtige auch nach Österreich ausgeliefert.

Urteil kurz vor Weihnachten

In Freiburg werden Gerichtsangaben zufolge weitere Zeugen und Sachverständige gehört. Ein Urteil soll kurz vor Weihnachten gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft strebt neben einer lebenslangen Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung an.

(APA/dpa)

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