Moorhuhn-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert jahrelange Haft
Zwei ehemalige Top-Manager des Software-Unternehmens sollen für viereinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahre in Haft. Die Phenomedia AG war durch die Spielfigur Moorhuhn international bekanntgeworden. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Angeklagten die Bilanzen mit Scheingeschäften künstlich “aufgeblasen” haben. Dabei soll ein zweistelliger Millionenschaden entstanden sein.
Nach anfänglichem Zögern hatten die Angeklagten zuletzt doch noch umfassende Geständnisse abgelegt. Schon der Prospekt vor dem Börsengang der Phenomedia AG im Jahr 1999 soll mit falschen Angaben aufgemacht gewesen sein. Von den so angelockten privaten Anlegern sollen damals an nur einem Tag rund 40 Mio. DM (20,5 Mio. Euro) in die Unternehmenskasse geflossen sein.
Die beiden Ex-Vorstände hatten sich im Frühjahr 2002 selbst angezeigt. Zuvor sollen sie vom Aufsichtsrat des Unternehmens auf Unregelmäßigkeiten in den Büchern angesprochen worden sein. Nach Bekanntwerden der Vorgänge innerhalb der Moorhuhn-Firma war der Aktienkurs jäh abgestürzt. Zahlreiche Anleger verloren ihr Geld, zahlreiche Angestellte ihren Arbeitsplatz. Die Verteidiger stellten in ihren Plädoyers am Dienstag keine konkreten Anträge, sondern baten lediglich um milde Strafen. Das Urteil soll am 13. Februar gesprochen werden.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.