Verfahrensanwalt Gottfried Strasser und der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn sollen künftig in strittigen Fällen entscheiden, ob Steuerakten geschwärzt oder ungeschwärzt vorzulegen sind.
In einer Aussendung gab das Finanzministerium Mittwoch Früh bekannt, dass sich Ministeriums-Generalsekretär Peter Quantschnigg, Strasser und Peschorn auf einen Lösungsweg für die künftige Aktenweitergabe geeinigt haben. Um den Fortgang des Verfahrens des Untersuchungsausschusses zu fördern und diesen nicht durch widersprüchliche Rechtsauffassungen zu behindern sei in Aussicht genommen, dass Strasser und Peschorn in strittigen Fällen einvernehmliche Empfehlungen vorbereiten.
Wenn Sie so wollen, ist das eine Art von Schiedsstelle, die hier eingerichtet wird, erläuterte Molterer im Ö1-Morgenjournal. Voraussetzung sei natürlich, dass Strasser und Peschorn die umstrittenen Steuerakten in vollem Umfang vorgelegt werden. Dann entscheiden beide, was damit passieren soll und geben dem Untersuchungsausschuss eine Empfehlung ab.
Strasser zeigte sich zufrieden: Das sei eine gute Lösung, um den Ausschuss zu unterstützen, damit er seine Arbeit rasch zu Ende bringen kann.
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