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Molterer plant Hürden für externe Berater

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Angesichts der regelmäßigen Kritik des Rechnungshofs an den hohen Beratungskosten der Regierung plant Finanzminister Wilhelm Molterer (V) nun Hürden für die Auftragsvergabe.

Die Finanzprokurator, also die Rechtsabteilung der Regierung, soll künftig nämlich nicht nur die Vertretung der Ministerien vor Gericht übernehmen. Auch zur Beratung in sonstigen Rechtsfragen müssen sich die Ministerien künftig an die Finanzprokuratur wenden. Auch ausgegliederte Rechtsträger des Bundes (z.B. die ÖBB) können sich an die Finanzprokuratur wenden, müssen aber nicht.

Eine entsprechende Klarstellung will Molterer nun vornehmen. “Der Bund und die Republik Österreich werden von der Finanzprokuratur vor allen ordentlichen Gerichten (…) obligatorisch vertreten”, heißt es im Entwurf für die Neufassung des Finanzprokuraturgesetzes. Und weiter: “Ferner sind der Bund und die Republik Österreich von der Finanzprokuratur obligatorisch zu beraten.”

Zuletzt hat die Regierung nach Angaben des Finanzministeriums rund 7,9 Mio. Euro für Rechts- und Beratungsleistungen ausgegeben (Stand 2006). Zwischen 2,5 und fünf Prozent dieser Leistungen könnte die Finanzprokuratur künftig selbst erbringen, ohne dass externe Berater beigezogen werden müssten, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Damit wäre von 2008 bis 2012 ein Sparvolumen von fast zwei Mio. Euro möglich.

Zurückgreifen können auf die Finanzprokuratur außerdem Länder und Gemeinden sowie Staatsbetriebe und ausgegliederte Einheiten. Sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Der Rechnungshof, der die hohen externen Beratungskosten der Regierung wiederholt kritisiert hatte, begrüßt die geplante Änderung, fordert allerdings einige Klarstellungen (etwa was zu geschehen hat, wenn die Finanzprokuratur z.B. zwei Ministerien in einem Rechtsstreit gegeneinander vertreten müsste).

Widerstand gegen die neuen Aufgaben für die Finanzprokuratur kommt dagegen von den Rechtsanwälten. Eine Ausweitung des Tätigkeitsbereiches der nicht gewinnorientiert arbeitenden Prokuratur wäre “rechtlich unzulässig”, meint der Rechtsanwaltskammertag in seiner Begutachtungsstellungnahme und spricht von einem Eingriff des Staates in den freien Wettbewerb.

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