Es war überfüllt, verdreckt und mit Ungeziefer verseucht. Er hatte sein Heimatland verklagt. Moldawien habe gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung verstoßen, betonten die Straßburger Europarichter am Dienstag. Sie verurteilten die Regierung in Chisinau, dem Mann 1.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Der Kläger, ein früherer Mitarbeiter des Staatsanwalts von Chisinau, war im Juli 2002 unter Korruptionsverdacht festgenommen worden. Er verbrachte rund elf Monate mit teils bis zu 19 anderen Häftlingen gleichzeitig in einer Zelle ohne Tageslicht, Elektrizität und Heizung, die von Flöhen und Läusen wimmelte. Die Häftlinge mussten auf Stockwerkbetten ohne Matratzen und Decken schlafen und zwar abwechselnd, da es nicht für jeden ein Bett gab. Direkt neben dem Tisch stand eine offene Toilette, die nie gereinigt wurde. Obwohl der Kläger unter Asthma litt, blieb er 23 Stunden pro Tag in der Zelle, in der andere Häftlinge rauchten – was seinen Gesundheitszustand erheblich verschlechterte.
Durch die unmenschlichen Haftbedingungen seien die Häftlinge dem Risiko ansteckender Krankheiten wie Krätze oder gar Tuberkulose ausgesetzt gewesen, erklärten die Richter.
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