Der “Kurier” hat in der Donnerstag-Ausgabe berichtet, dass M. wieder auf freien Fuß gesetzt worden sei. Ressortsprecherin Dagmar Albegger kritisierte am Donnerstag, dass dieses Vorgehen den Bestimmungen des Auslieferungsübereinkommens nicht entsprechen würde.
“In der Vergangenheit hat die Türkei auch bereits wiederholt Straftäter an Österreich entsprechend den internationalen Bestimmungen ausgeliefert”, so die Sprecherin in einer Stellungnahme. Das Justizministerium habe die türkischen Behörden dementsprechend um Aufklärung ersucht. Laut Albegger habe das österreichische Vorgehen sämtliche geforderten Auslieferungsvoraussetzungen erfüllt, der Haftbefehl wurde übermittelt.
Entscheidung von Türkei nicht nachvollzogen
Dass bereits eine Anklage in Österreich vorliegen müsse, wie dies die türkischen Behörden argumentieren, widerspreche den Bestimmungen. Eine derartige Entscheidung der Türkei könne nicht nachvollzogen werden. Gegenüber dem “Kurier” sprach Albegger von einer “rechtskräftigen, gerichtlichen Entscheidung der Türkei, die zu akzeptieren sei.”
Mohamed M. saß wegen Bildung und Förderung einer terroristischen Vereinigung in Österreich vier Jahre in Haft. Als “Austro-Islamist” war er im März 2008 – und nach Aufhebung des Urteils wegen eines Formfehlers erneut im Februar 2009 – unter anderem wegen Drohvideos gegen Österreich und Deutschland verurteilt worden. Nach Verbüßung der vollen Strafe veröffentlichte er weitere Videos unter dem Pseudonym “Abu Usama al-Gharib”.
“Austro-Islamist” Mohammed M.
Im Herbst 2011 zog Mohamed M. nach Deutschland, wo er in Berlin mit Größen der Salafisten zusammenkam. Er wurde des Landes verwiesen, weil er “mit erheblicher Intensität zu Gewalttaten” aufgerufen und die “öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland” gefährdet habe. Einer Abschiebung nach Österreich kam M. zuvor und setzte sich nach Kairo ab. Heuer im März wurde Mohamed M. schließlich im türkischen Hatay wegen eines gefälschten Reisedokuments verhaftet.
In Medienberichten war von gefälschten libyschen Papieren die Rede, mit denen sich M. offenbar nach Syrien absetzen wollte. Auch ein internationaler Haftbefehl aufgrund von “Hasspredigten” lag gegen ihn vor.
(APA)
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