Der VKI hat im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg dem Telekommunikationsunternehmen eine Unterlassungserklärung geschickt. Wird diese von der Mobilkom nicht unterzeichnet, droht eine Klage. Das Ultimatum läuft am Montag ab.
Die Konsumentenschützer kritisieren, dass die Netzbetreiber, darunter auch Marktführer Mobilkom, die Gesprächsabrechnung nicht sekundengenau durchführen. So müssen Kunden etwa bei Gesprächen von wenigen Sekunden gleich die ganze Minute bezahlen, etwa beim Takt 60/30. Die erste angefangene Minute wird voll bezahlt. So belasteten lange Taktungsintervalle vor allem kurze Gespräche, optimal wäre eine sekundengenaue Abrechnung. Der VKI fordert zudem, die Kunden mehr über die Taktung und die Abrechnung zu informieren.
Als etwas erstaunlich bezeichnete am Montag Christine Hattinger von der Mobilkom-Rechtsabteilung die Klagsandrohung. Wir nehmen diese Anliegen ernst, aber an sich hat es eine Einigung gegeben, so Hattinger im APA-Gespräch und verwies auf ein Gespräch mit dem Sozialministerium, Verbraucherschützern, Vertretern der Regulierungsbehörde und der Netzbetreiber am 20. Juli dieses Jahres. Damals sei man zu der Einigung gelangt, dass alle Netzbetreiber einen sekundengenau abgerechneten Kurztelefoniertarif einführen. Das sei mit dem neuen Mobilkom-Tarif Seconds Zero auch geschehen, erklärte Hattinger, man habe außerdem wie gewünscht mehr zur Information des Kunden getan.
Die Unterlassungserklärung habe darüber hinaus eine sehr kurze Frist, betonte die Rechtsberaterin der Mobilkom. Man bemühe sich daher, zumindest eine Fristerstreckung zu erwirken, denn in so kurzer Zeit sei die Umsetzung der Forderung auch technisch nicht möglich. Von Seiten der Mobilkom will man nun den Dialog suchen, um eine gangbare Lösung zu finden.
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