Von Seff Dünser (NEUE)
Der klagende Fußgänger wurde im Februar 2017 in Schruns abends auf der Durchzugsstraße außerorts vom Auto des beklagten Montafoners von hinten niedergefahren und dabei schwer verletzt. Der deutsche Kläger verlangt im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch als Schadenersatz 73.000 Euro und die mit 15.000 Euro bewertete Haftung für allfällige Spätschäden aus dem Verkehrsunfall. Er habe wegen der neurologischen Unfallverletzungen sogar sein Studium abbrechen müssen, sagte der 31-Jährige bei seiner Befragung in der gestrigen Verhandlung.
Sowohl der Autofahrer als auch der Fußgänger haben sich nach Ansicht von Richter Norbert Stütler vorschriftswidrig verhalten. Der Zivilrichter wird nun zunächst in einem Teilurteil festlegen, welchen der Unfallbeteiligten welcher Anteil am Verschulden trifft. Beklagtenvertreter Sanjay Doshi geht von einer 50:50-Aufteilung aus.
Der 35-jährige Autofahrer war alkoholisiert und hätte nach Ansicht des verkehrstechnischen Gerichtsgutachters den Unfall verhindern können, wenn er rechtzeitig gebremst oder ausgelenkt hätte.
Der Richter geht aber auch von einer Alkoholisierung des Fußgängers aus. Drei Montafoner Autofahrerinnen sagten gestern als Zeuginnen, sie hätten an dem Abend den phasenweise mitten auf der Silvrettastraße gehenden und stark schwankenden Snowboarder beinahe überfahren. Dem Fußgänger legt der Zivilrichter auch zur Last, dass er auf dem Straßenstück, auf dem sich keine Gehsteige befinden, nicht gegen die Fahrtrichtung unterwegs war.
Der Kläger gab zu Protokoll, er habe nach dem Snowboarden mit Freunden Bier getrunken und sich dann mangels vorbeifahrenden Bussen auf den vier Kilometer langen Fußweg zu seiner Unterkunft gemacht. An den Unfall könne er sich nicht erinnern.
Der beklagte Autofahrer sagte am Dienstag vor Gericht, er habe den Fußgänger erst bei der Kollision wahrgenommen.
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