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Mittelloser kaufte Haus und Grundstück

Der Mann kaufte ein Haus und ein Grundstück, obwohl er de facto kein Vermögen hatte.
Der Mann kaufte ein Haus und ein Grundstück, obwohl er de facto kein Vermögen hatte. ©VOL.AT/Eckert
Privatkonkurs anhängig, Erbschaft vorgegaukelt, nun wegen Betrugsversuch verurteilt.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Der 56-jährige bedauert zwar, dass er ein Oberländer Haus und Grundstück um rund 400.000 Euro „kaufte“, obwohl er damals kein Geld hatte. Doch er bleibt dabei. „Ich habe mich an diesen Strohhalm geklammert und auf das versprochene Geld gehofft“. Er meint damit eine angebliche Erbschaft von 4,2 Millionen aus Kanada. Voraussetzung wäre gewesen, dass er zunächst 4200 Euro überweist. „Eine bekannte Betrugsmasche“, erklärte ihm damals sogar ein Bekannter. Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte selbst an diesem baldigen Reichtum zweifelte.

Hingehalten

Der Angeklagte hielt Makler und Baufirma knapp neun Monate hin und behauptete, das Geld müsse jeden Tag einlangen. Verträge wurden errichtet, Pläne erstellt, Provisionen versprochen. Doch das Geld kam nicht, statt dessen kam es zur Anzeige. Für das Gericht liegt klar ein Betrugsversuch vor. Der zweite Vorwurf gegen den fünffach einschlägig Vorbestraften betrifft einen Faustschlag ins Gesicht eines unliebsamen Bekannten. Dazu bekennt sich der Mann geständig. Das Urteil: Schuldig wegen versuchten Betruges und Körperverletzung. Die Strafe: 24 Monate Haft, davon 16 auf Bewährung. Dem Makler schuldet er knapp 5000 Euro für den Aufwand. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Red.)

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