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Mitschülerin spitalsreif geschlagen – verurteilt

(VN) Feldkirch -  Eine 16-Jährige attackierte kurz nach ihrer Verurteilung erneut eine Schulkollegin und verletzte sie – Geldstrafe.

Im Oktober des vergangenen Jahres wurde die 16-Jährige bereits wegen Nötigung verurteilt. Die Oberländerin hatte eine Mitschülerin auf Facebook bedroht. Die Verurteilung war als Schuss vor den Bug gedacht. Wenige Tage später kam es jedoch schon zur nächsten Attacke gegen dieselbe Mitschülerin, und dieses Mal nicht nur verbal. Der Teenager hegte Hassgefühle gegen ihre Schulkollegin, weil sie ihr ein Gerichtsverfahren eingebrockt hatte. Gemeinsam mit einer Freundin setzte sie das einstige Opfer unter Druck und drohte ihm mit dem Umbringen. Falls sie noch einmal Anzeige erstatte, werde dies Konsequenzen haben, drohten die jungen Frauen.

Mit Verdacht auf Gehirnblutung ins Krankenhaus

Im Oktober kommt es dann am Bahnhof in Dornbirn zur tätlichen Auseinandersetzung. Die zwei rabiaten Mädchen schlagen die 16-jährige Dornbirnerin. Diese stürzt und bekommt liegend noch Fußtritte ab. Das Opfer muss mit Verdacht auf Gehirnblutung ins Krankenhaus. Nach zwei Tagen stationärem Aufenthalt atmeten die Ärzte auf. Es war „nur“ eine Gehirnerschütterung und eine Halswirbelsäulenzerrung. Die Patientin sucht wegen Schwindel und Kopfschmerzen noch einige Male den Arzt auf. Knapp 1000 Euro fordert die Krankenkasse von den beiden Verursacherinnen zurück. In 50-Euro-Raten stottern die zwei Mädchen bereits die Regressforderung ab. Die Verletzte bekommt vom Gericht 500 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.

Angeblich einsichtig

Vor Gericht geben sich die beiden vorbestraften Schlägerinnen auffallend einsichtig und reumütig. Eine der beiden war zwei Monate im Ausland bei einem Jugendintensivprogramm. Danach habe sie eingesehen, dass Gewalt nichts bringe, sagt sie. Sie wollen sich bei dem Opfer entschuldigen. „Nein, das kann ich nicht“, lehnt die Geschädigte jedoch ab. Wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung erhält das eine Mädchen eine Geldstrafe von 400 Euro, ihre Freundin muss 320 Euro bezahlen. Beide Verteidiger empfehlen, das Urteil anzunehmen. Die Staatsanwaltschaft lässt offen, ob sie das Urteil akzeptiert.

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