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Mithäftling mit Hantel attackiert: Mordversuch-Prozess in JA Josefstadt

Ein Mordversuch im Gefängnis wird vor Gericht verhandelt
Ein Mordversuch im Gefängnis wird vor Gericht verhandelt ©dpa (Sujet)
Gewalt im Gefängnis kommt nicht nur unter Jugendlichen vor - wegen versuchten Mordes an einem Mithäftling muss sich ein 45-jähriger Mann am Mittwoch in Wien vor Gericht verantworten. Er hatte diesen in der Justizanstalt Josefstadt mit einer Hantel brutal attackiert und sie seinem Opfer gegen den Kopf geschlagen.

Gewalttätige Übergriffe kommen im Strafvollzug nicht nur in den Jugendabteilungen in den Justizanstalten (JA) vor, sondern sind – wie Insider bestätigen – vor allem unter erwachsenen Häftlingen ein allgegenwärtiges Problem. Ein besonders dramatischer Fall wird am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht verhandelt.

Der Fall in der JA Josefstadt

Ein 45-jähriger Mann muss sich wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Sonja Weis) verantworten, nachdem er in der JA Josefstadt einen Mithäftling mit einer Hantel attackiert hatte. Der Anklage zufolge drosch er am 30. August 2011 seinem Zellengenossen das Gewicht einer Langhantel – eine Metallscheibe mit einem Durchmesser von acht Zentimeter – gegen die linke Schädelhälfte, was bei dem Verletzten unter anderem ein ausgedehntes Hirnödem bewirkte.

Häftling war in U-Haft

Der 45-Jährige befand sich zum Tatzeitpunkt infolge eines offenen Verfahrens wegen Mordversuchs in U-Haft, in dem er letzten Endes zu 16,5 Jahren Haft verurteilt wurde. Er soll – so zumindest die Anklagebehörde – seine Anspannung an dem ihm körperlich unterlegenen Mitgefangenen abreagiert haben.

Inhaftiert wegen Mordversuch

Der amtsbekannte Gewalttäter hatte in der Silvesternacht 2009/2010 mehrere Männer mit einem Messer attackiert, nachdem er aus einem Lokal gewiesen worden war, in dem seine Freundin als Kellnerin tätig war. Er hatte dort einen Streit begonnen, weil er vermeinte, mehrere Männer hätten die Frau “angemacht”. Einem der Angegriffenen versetzte der 45-Jährige einen Lungenstich, darüber hinaus fügte er ihm im Gesichtsbereich derart gravierende Verletzungen zu, dass sein Kontrahent ein Auge verlor.

Zusatzstrafe für Angeklagten

Im nunmehrigen Prozess wäre bei einem Schuldspruch im Sinn der Anklage auf die mittlerweile rechtskräftige langjährige Freiheitsstrafe Bedacht zu nehmen. Das Gericht könnte demnach nur eine Zusatzstrafe von maximal dreieinhalb Jahren oder lebenslange Haft verhängen, da bei der Strafbemessung so zu verfahren ist, als wären beide Mordversuche in einem zu beurteilen.

Der Strafrahmen für versuchten Mord beträgt zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

(apa/red)

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