Die Europaweit unterschiedlichen Mitführpflichten sorgen oft für Verwirrung – oder Aufregung. So etwa die vergangenes Jahr in Frankreich eingeführte Regelung, dass jeder Auto- und Motorradfahrer ein Alkotestgerät mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen muss. Diese Auflage ist mittlerweile jedoch wieder vom Tisch, informierte der ÖAMTC.
Aktuelle Mitführpflichten in Europa
WARNWESTE: In Österreich muss seit 2005 eine Warnweste pro Auto mitgeführt werden. Anders in Tschechien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn: Hier müssen für alle Fahrzeuginsassen Warnwesten vorhanden sein. Wird man in diesen Ländern ohne ausreichend Warnwesten an Bord erwischt, drohen hohe Strafen. In Frankreich beispielsweise muss man mit mindestens 90 Euro rechnen. In der Slowakei können bei Nichtanlegen der Warnweste nach einem Unfall bis zu 150 Euro fällig werden.
Ersatz für alle Fälle im Pkw
ERSATZLAMPENSET: “Das Mitführen eines Ersatzlampensets beugt Strafen wegen fehlender Beleuchtung vor”, so ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. Verpflichtend ist es in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Russland (ausgenommen Xenon- oder LED-Leuchten). Aber auch in Ländern mit Licht am Tag-Pflicht oder Licht am Tag-Empfehlung ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets ratsam. Dazu zählen Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (empfohlen), Island, Italien, Kroatien (verpflichtend vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März), Lettland, Litauen, Luxemburg (empfohlen), Mazedonien, Moldawien (verpflichtend von November bis März), Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz (empfohlen), Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
ERSATZREIFEN: In Bosnien-Herzegowina und Spanien muss dieser verpflichtend mitgeführt werden. Ist der Ersatzreifen nicht serienmäßig vorhanden, muss man ein Reparaturset oder Reparaturspray dabei haben.
Pannen und Unfälle: Das muss ins Auto
FEUERLÖSCHER: Verpflichtend mit an Bord sein muss dieser im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, in der Ukraine und in Weißrussland. In Dänemark, Island, Mazedonien, Norwegen und Schweden wird die Mitnahme eines Feuerlöschers empfohlen. “In Belgien und Polen müssen nur im jeweiligen Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mitführen. Beim Ausleihen eines Mietwagens sollte man also überprüfen, ob dieser auch tatsächlich an Bord ist”, riet die ÖAMTC-Touristikerin. Dieser Tipp gilt generell für alle Mitführpflichten. Denn die gesetzlichen Bestimmungen im Urlaubsland gelten immer auch für Mietautos.
WARNDREIECK: In Estland, in der Türkei und in Zypern besteht die Verpflichtung, zwei Warndreiecke mitzuführen. In Spanien wird dies empfohlen. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien sind Gespannfahrer zur Mitnahme von zwei Warndreiecken verpflichtet.
ABSCHLEPPSEIL: Dieses muss in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien verpflichtend mitgeführt werden.
EUROPÄISCHER UNFALLBERICHT: In Serbien und Kroatien muss der Europäische Unfallbericht verpflichtend mit an Bord sein. In der Slowakei gilt die Vorschrift nur für einheimische Fahrzeuge. “Generell empfiehlt sich die Mitnahme des Europäischen Unfallberichts immer, wenn man im Ausland mit einem Kfz unterwegs ist”, so Bergant. Das Formular ist an allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich.
(apa/red)
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